Die Auslegung war vom
14.04.2025 um 00:00 Uhr bis zum
16.05.2025 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkheide hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Erweiterung Verbrauchermarkt Netto“ in der Gemeinde Borkheide einschließlich der Begründung gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Bh-30-67/25). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Das Planungsziel ist die Ausweisung eines sonstigen Sondergebietes gemäß § 11 BauNVO, um die Ansiedlung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes (Gesamtverkaufsfläche von max. 1.050 m²) zu ermöglichen und damit die städtebauliche Entwicklung sinnvoll zu steuern. Der Bebauungsplan hat den Zweck für seinen Geltungsbereich die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen, um auf dieser Grundlage insbesondere
- die Überbauung des Grundstückes
- die Art und das Maß der baulichen Nutzung
- die max. mögliche Verkaufsfläche und die zulässigen Sortimente zu regeln.
Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplans beträgt 4.637 m² und umfasst das Flurstück 1374 in der Flur 2 der Gemarkung Borkheide (siehe Kartendarstellung). Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Borkheide im Parallelverfahren angepasst, da sich der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickeln muss.
Das Verfahren wird gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der lnnenentwicklung im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Hierbei wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB und auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB verzichtet.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Stand: 06.02.2025) einschließlich der Begründung (Stand: 06.02.2025) sowie der Feststellung der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung – Unterlage zur Allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 UVPG (Stand: September 2024), der Auswirkungsanalyse (Stand: 23.02.2024), der Schalltechnischen Untersuchung (Stand: 23.01.2025) und dem Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (Stand: September 2024) werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) unter folgendem Pfad: Politik & Verwaltung, Bauleitplanung, aktuelle Auslegungen, bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.