Die Auslegung war vom
12.02.2025 um 11:57 Uhr bis zum
21.03.2025 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linthe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 01.10.2024 die Änderung des Geltungsbereiches und die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Linthe“ wurde gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) freigegeben (L-30-25/24). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2).
Die DAH Photovoltaik 5. GmbH, welche lokale Photovoltaikanlagen und große Solarparks entwickelt und betreibt, strebt die Errichtung eines großen, zum Teil förderfreien Solarparks in der Gemeinde Linthe, im Ortsteil Linthe an.
Der geplante Solarpark ist ca. 118,5 ha groß, wobei hiervon ca. 91,6 ha mit Solarmodulen belegt und ca. 18,9 ha als Wiesenflächen (Ausgleichsflächen) angelegt werden. Die Leitungstrasse der durch das Plangebiet verlaufenden Ferngasleitung umfasst 1 ha der v. g. Wiesenflächen. Zusätzlich werden 4,5 ha als Streuobstwiesen und 1,3 ha als Hecken angelegt. Auf die bestehenden und geplanten Feldwirtschaftswege entfallen weitere 2,2 ha.
Das Plangebiet befindet sich in der Flur 6 der Gemarkung Linthe und liegt südwestlich des Siedlungskörpers von Linthe, entlang der Bundesautobahn 9, auf einer Acker- und Grünlandfläche.
Die Erschließung des Solarparks ist über einen Feldwirtschaftsweg gesichert, der - von Linthe aus kommend - von Nordosten her an die Fläche heranführt.
Der Solarpark dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Solarparks nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Die Nutzung von Solarenergie ist im Außenbereich nicht privilegiert. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan.
Auf Grundlage der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, der fortgeschrittenen Detailplanung und der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurde der ursprüngliche Geltungsbereich von ca. 118 ha auf ca. 118,5 ha vergrößert. Der ursprüngliche Geltungsbereich wird ersetzt.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von 118,5 ha.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Linthe stellt den gesamten Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft und Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Linthe sowie entlang der Feldwirtschaftswege linienhafte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (M L1-3) dar. Darüber hinaus stellt der Flächennutzungsplan eine das Plangebiet querende Hauptversorgungsleitung Gas dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht somit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der geplante Solarpark ist somit nicht realisierbar. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich
des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
Anpassung des Geltungsbereiches
Optimierung des Vorhaben- und Erschließungsplanes auf Grundlage des Ergebnisses der frühzeitigen Beteiligung
der Umweltbericht wurde fertiggestellt
Aufnahme von Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes
Erstellung eines hydrogeologischen Gutachtens und Blendgutachtens
Mit Bescheid vom 17.12.2024 hat die Untere Wasserbehörde (Landkreis Potsdam-Mittelmark) die Befreiung von dem Verbot des § 4 Nr. 14 der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Linthe (WSG-VO Linthe) erteilt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), dem Vorhaben- und Erschließungsplan, der Begründung, dem Umweltbericht, der Bewertung der hydrogeologischen Verhältnisse im Plangebiet einer Photovoltaikanlage und Bescheid über die Befreiung von dem Verbot des § 4 Nr. 14 der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Linthe (WSG-VO Linthe) sowie der gutachterlichen Stellungnahme zur Blendwirkung sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/bb ) elektronisch abrufbar.