Die Auslegung war vom
12.02.2025 um 11:28 Uhr bis zum
21.03.2025 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linthe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 01.10.2024 die Änderung des Geltungsbereiches und die Veröffentlichung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Energiepark Linthe“ beschlossen. Der Entwurf der 5. Flächennutzungsplanänderung wurde gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) freigegeben (L-30-24/24). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2).
Gegenstand der vorliegenden 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Linthe stellt den gesamten Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft und Schutzzone III des Wasserschutzgebietes Linthe sowie entlang der Feldwirtschaftswege linienhafte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (M L1-3) dar.
Auf Grundlage der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen, der fortgeschrittenen Detailplanung und der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen wurde der ursprüngliche Geltungsbereich von ca. 118 ha auf ca. 118,5 ha vergrößert. Der ursprüngliche Geltungsbereich wird ersetzt.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Sie umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 118,5 ha.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderung:
Anpassung des Geltungsbereiches
der Umweltbericht wurde fertiggestellt
Aufnahme von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft auf Basis des fertiggestellten Umweltberichtes
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes, mit zugehöriger Begründung, dem Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025
auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Flächennutzungsplanes zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/bb) elektronisch abrufbar.