Informationen zum Führerschein-Umtausch
Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass alte Führerscheine spätestens bis 2033 umgetauscht werden müssen.
Betroffen sind davon nur Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Welche Umtauschfristen für Sie zutreffen, entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Der Umtausch des Führerscheins ist nur direkt bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Werder möglich!