Beleuchtungskonzept der Gemeinde Borkwalde

Amt Brück, den 12. 05. 2023
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Einleitung

 

Die Aufgabe Straßen, Wege und Plätze zu beleuchten, ergibt sich grundsätzlich aus der Zuständigkeit der Städte und Gemeinden für die öffentlichen Angelegenheiten in ihrem Wirkungskreis, die nicht einem anderen Aufgabenträger ausdrücklich zugewiesen sind. Die Beleuchtung der dem Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze ist somit als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge anzusehen. Sie dient der Verkehrssicherheit, der Erhöhung der persönlichen Sicherheit der Bürger und Belebung der Kommunikationsbereiche wie Fußgängerzonen und Einkaufsbereiche. Dabei kann die Kommune auch durch die Wahl der Energietechnik einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Beleuchtung in der Gemeinde Borkwalde entspricht ca. 30 % einer erforderlichen Beleuchtung. Eine fast lückenlose Straßenbeleuchtung befindet sich entlang der Haupttangenten in den Abschnitten mit der Funktion als Kreisstraße (Teile der Lehniner und der Ernst- Thälmann- Straße). Ausreichend beleuchtet ist die in den 90iger Jahren erbaute „Schwedenhaussiedlung“. Von den 48 Straßen sind 24 unbeleuchtet. Die verbleibenden 24 Straßen sind bis auf die bereits genannten Straßen unterbeleuchtet. Die Struktur der Leuchten weist mit 11 unterschiedlichen Leuchtenarten eine sehr hohe Vielfalt auf. So stammen 73 der 270 vorhandenen Leuchten noch aus DDRZeiten und jedes zusammenhängende Gebiet hat seinen eigenen Leuchtentyp. Seit dem 18. März 2009 ist die VERORDNUNG (EG) Nr. 245/2009 DER KOMMISSION zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten zu ihrem Betrieb und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates maßgebend. Es dürfen keine Quecksilber-Hochdrucklampen (HQL) mehr eingebaut werden. Darüber hinaus müssen auch bei nach 1990 aufgestellten Leuchten mit nicht mehr zulässigen Leuchtmitteln, diese ausgetauscht werden und alle Straßenleuchten aus DDR-Zeiten erneuert werden. . Ziel des vorliegenden Konzeptes ist, eine geordnete städtebauliche Entwicklung hinsichtlich der Straßenbeleuchtung in der Zukunft zu gewährleisten. So wird zum einen die genaue Erfassung der vorhandenen Straßenbeleuchtung durchgeführt und zum anderen ist eine Festlegung, welche Leuchtentypen in Zukunft bei Erneuerung der Beleuchtung auf welchen Straßen eingesetzt werden sollen, vorgesehen. Des Weiteren erfolgt im Rahmen des Konzeptes die Ermittlung des Umfanges der Erneuerung und daraus entstehender geschätzter Kosten.

 

Den vollständigen Text des Konzepts finden Sie unten angehängt, die dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der Amtsseite unter https://ris-brueck.komfa.de/index.php?module=komfaris&action=to&id=AEE7F7A554C9E711828F901B0E87A42D dort unter 10. wenn Sie Bw-30-242/17 anklicklen.

 

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