Neue Regelungen zur Anlieferung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen im Landkreis

Amt Brück, den 26.​02.​2026
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Die APM informiert...

 

... über eine wichtige Änderung bei der Anlieferung von Bau- und Abbruchabfällen auf den Wertstoffhöfen der APM GmbH in Teltow, Werder/H. und Niemegk.

Auf Grundlage der bundesweiten Vorgaben der LAGA M23 wird die Einstufung und Dokumentation von mineralischem Bauschutt angepasst. Ziel ist eine rechtssichere Annahme, eine verbesserte Verwertung mineralischer Abfälle sowie der sachgerechte Umgang mit möglichen Asbestbelastungen.

Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet dies insbesondere:

  • Bei Gebäuden ab Baujahr 1993 gilt Bauschutt grundsätzlich als asbestfrei.

  • Bei Gebäuden vor Baujahr 1993 erfolgt vorsorglich eine entsprechende Einstufung.

  • Für haushaltsübliche Kleinmengen ist eine Selbstauskunft mit Angaben zum Baujahr und zur Materialzusammensetzung erforderlich.

  • Ohne ausgefüllte Selbstauskunft ist keine Annahme möglich.

  • Bei Anlieferungen über 10 m³ ist zusätzlich eine Analyse (Beprobung) notwendig.

  • Offensichtlich asbesthaltige Materialien (z. B. Wellasbest) sind getrennt anzuliefern.

Wir bitten um Kenntnisnahme und – sofern möglich – um weitere Information der Bürgerinnen und Bürger. 

Ausführliche Informationen und das erforderliche Formblatt zur Selbstauskunft finden Sie unter: : https://www.apm-niemegk.de/aktueller-hinweis-anlieferung-von-bauschutt/

 

Bild zur Meldung: Neue Regelungen zur Anlieferung von Bauschutt auf den Wertstoffhöfen im Landkreis


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