Feuerwerk zum Jahreswechsel: Silvester feiern, aber sicher!
Das Jahr neigt sich dem Ende zu und wir feiern in ein paar Tagen den Jahreswechsel. Ein Feuerwerk gehört für viele zu den Höhenpunkten des Abends. Zu oft endet die Nacht für Bürgerinnen und Bürger mit Verbrennungen und Verletzungen in den Notaufnahmen.
Ursache hierfür sind häufig Feuerwerkskörper, die nicht richtig verwendet werden. Besonders große Gefahr geht von illegalen oder selbstgebauten Silvesterböllern aus. Durch falschen Umgang mit Feuerwerk kann man nicht nur sich und andere verletzten, sondern man macht sich auch strafbar.
Damit Sie das Silvesterfeuerwerk genießen und unverletzt ins neue Jahr starten können, sollten Sie ein gesundes Maß an Vorsicht und Aufmerksamkeit mitbringen.
Silvesterfeuerwerk gehört in der Regel zu den Feuerwerkskörpern der Kategorie F2. Diese dürfen nur an Personen über 18 abgegeben werden. Abgebrannt werden dürfen Sie von diesen Personen nur am 31. Dezember und 1. Januar.
Welche Konsequenzen drohen bei Zuwiderhandlungen?
Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können jeweils als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk ist als Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe bedroht. Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert kann auf Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren erkannt werden.
Quelle: www.bmi.bund.de
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