Osterfeuer im Amt Brück - die Entscheidung

17.​04.​2025
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Der Amtswehrführer, der Fachbereich Brandschutz und das Ordnungsamt haben in gemeinsamer Absprache und nach Besichtigung aller Veranstaltungsorte und unter Berücksichtigung der Wetterlage und -vorhersage entschieden, dass im Amt Brück Osterfeuer ausschließlich in Feuerschalen abgebrannt werden dürfen. Ausgenommen hiervon sind Oberjünne und das in der Karl-Friedrich-Straße geplante Osterfeuer: diese werden aufgrund der Situation vor Ort komplett abgesagt.

 

Wir wünschen trotzdem schöne Ostern!

 

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