Baumschutz


Beschreibung

Hinweis der Amtsverwaltung zur möglichen Genehmigungspflicht der Fällung von Gehölzen, die nicht durch eine gemeindliche Baumschutzsatzung geschützt sind

 

Viele Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, Bäume und andere Gehölze dürften beliebig gefällt oder beschnitten werden, wenn keine gemeindliche Baumschutzsatzung oder eine Verordnung des Landkreises oder Landes sie schützt. Dies entspricht jedoch nicht der Rechtslage. Die Hinweise aus dem Merkblatt sollen Sie davor bewahren, versehentlich gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen.


Rechtsgrundlagen

Bundesnaturschutzgesetz


Merkblätter

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