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Einzug von offenen Forderungen
Das Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigung) spart Zeit und Kosten. Sie gehen kein Risiko ein, sparen sich die Terminüberwachung und vermeiden Mahn- und Säumniszuschläge.
Im Einzugsermächtigungsverfahren erteilt der Zahlungspflichtige dem Zahlungsempfänger die Ermächtigung, einen fälligen Forderungsbetrag einmalig oder mehrmalig von seinem Konto einzuziehen. Die Einzugermächtigung muss im Regelfall schriftlich erteilt werden. Der Widerruf ist jederzeit möglich.
Einzugsermächtigung
Erweiterung zur bestehenden Einzugsermächtigung
Änderung der Bankverbindung zur bestehenden Einzugsermächtigung