Finanzen

Mahnung


Kurzinformationen

Wenn Sie Ihre Zahlung nicht pünktlich entrichten, erhalten Sie vom Amt Brück eine Mahnung. Es wird zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen unterschieden.


Beschreibung

Die Mahnung hat den Zweck, den Zahlungspflichtigen vor der Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen nochmals an seine fälligen Geldleistungen zu erinnern und Gelegenheit zu geben, die Forderung freiwillig (innerhalb einer Woche) zu begleichen. Durch die Mahnung entstehen weitere Kosten, wie z.B. Mahngebühren, Säumniszuschläge und Verzugszinsen.

Bei nicht Begleichung der Forderungen werden diese zur Vollstreckung übergeben.


Rechtsgrundlagen


Gebühren


Ansprechpartner

Frau Pötner
Zimmer: 110
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-224
Telefax (033844) 62-119

Frau Wendt
Zimmer: 110
Ernst-Thälmann-Straße 59
Telefon (033844) 62-225
Telefax (033844) 62-119