Fundangelegenheiten


Kurzinformationen

Im Fundbüro werden Fundsachen entgegengenommen, bei Nachweis der Berechtigung wieder ausgegeben und ggf. auch versteigert.


Beschreibung

Sie haben etwas verloren? Oder haben Sie etwas gefunden?

Das Fundbüro des Amtes Brück im Gebäude des Bürgerservices bietet Ihnen in beiden Fällen bestmögliche Hilfestellung. Bitte kontaktieren Sie uns.


Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), Gebührenordnung des Ministers des Innern und für Kommunales (GebOMIK)


Notwendige Unterlagen

Eigentumsnachweise


Fristen

Aufbewahrungsfristen von Fundsachen richten sich nach den Angaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).


Gebühren

Die Verwahrgebühren richten sich nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen.