Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans "Verbrauchermarkt Im Grund""

Die Auslegung war vom 15.06.2026 um 00:00 Uhr bis zum 17.07.2026 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Linthe hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplans „Verbrauchermarkt Im Grund“ gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) bestimmt (L-30-100/26). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2).

 

Das Plangebiet liegt nordöstlich der Autobahnausfahrt der Bundesautobahn A 9 Nr. 4 „Brück“ am nördlichen Rand der Ortslage Linthe. In dem Gebiet stehen bereits drei Gebäude. Dort befinden sich ein Kaufland-Markt mit zugehörigem Getränkemarkt sowie ein Fachmarkt. Der Standort grenzt südlich am Knotenpunkt an die Straßen „Im Grund“ sowie der „Dorfstraße“ an. Anlass der Planung ist die Entwicklung eines Ersatzneubaus mit Bündelung der bestehenden betrieblichen Handelsnutzungen in einem Gebäude, da der bestehende Verbrauchermarkt aus den 1990er Jahren nicht mehr aktuellen Anforderungen an Lebensmittelmärkte und energetische Standards entspricht. Vorgesehen ist der Abriss der bestehenden Gebäude und Neubau eines zusammenhängenden Kaufland-Marktes mit modernem Erscheinungsbild.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 226, 393, 612, 622, 621, 624, 625 und 626 in der Flur 2 der Gemarkung Linthe. Die Gesamtfläche des Plangebiets umfasst ca. 2,29 ha.

 

Das Ziel des aufzustellenden Bebauungsplans ist die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bestandssicherung von Gewerbeflächen zu schaffen. Außerdem dient dieser Bebauungsplan der Sicherung des vorhandenen gewerblichen Betriebes. 

Zusammengefasst sollen die folgenden Planungsziele erreicht werden: 

 

Die Änderung des Flächennutzungsplans im Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans wird mit der 7. Änderung im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Stellungnahmen können während der Beteiligungsfrist vom 15.06.2026 bis einschließlich 17.07.2026 von jedermann elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: baurechteamtbrueck.de bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommune deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

 

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:

 

Montag           09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr – 12:00 Uhr 

 

in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Formular zur Stellungnahme (124 kB)
PDF-Download Bekanntmachung (1947 kB)
PDF-Download Planzeichnung (1956 kB)
PDF-Download Begründung (1542 kB)
PDF-Download Umweltbericht (5851 kB)
PDF-Download Baugrundgutachten (24152 kB)
PDF-Download Auswirkungsanalyse (4889 kB)
PDF-Download Schallimmissionsprognose (13028 kB)
PDF-Download umweltbezogene Stellungnahmen (5664 kB)
PDF-Download Datenschutzerklärung (464 kB)

Ansprechpartner

Frau Schwan
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
Telefon (033844) 62-462
Telefax (033844) 62-119
E-Mail: