Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes „Amselgrund / Friedrich-Engels-Straße“ der Gemeinde Borkheide"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkheide hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.04.2026 den Entwurf des Bebauungsplanes „Amselgrund / Friedrich-Engels-Straße“ in der Gemeinde Borkheide einschließlich der Begründung und des Umweltberichts gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Bh-30-141/26). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2 BauGB).
Das Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden. Im Einzelnen sollen mit der Planung folgende Zielvorstellungen umgesetzt werden:
- Festlegung als allgemeines Wohngebiet, zur zulässigen Art und zum Maß der baulichen
Nutzung sowie zur Bauweise,
- Grünordnerische Festsetzungen zur Minimierung von Eingriffen und zur Durchgrünung des
Plangebiets,
- Festsetzung von privaten Grünflächen.
Der Bebauungsplan entwickelt sich aus dem Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB, welcher die Flächen als Wohnbauflächen (teilweise mit hohem Baumanteil) ausweist. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist ca. 2,02 ha groß. Der Bebauungsplan umfasst die folgenden Flurstucke der Flur 2 der Gemarkung Borkheide: 1097, 1098, 1099, 1102, 1103, 1104, 1105/1, 1105/2, 1393, 1394, 1293 und 1299 (siehe Kartendarstellung).
Nach § 2a BauGB ist dem Bebauungsplan ein Umweltbericht nach Anlage 1 zum BauGB beizulegen, in dem die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt sind. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Gegenüber der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB gibt es folgende wesentliche Änderungen:
Anpassung des Geltungsbereiches,
Erarbeitung des Umweltberichts,
Erarbeiten von schalltechnischen Festsetzungen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes, einschließlich der Planzeichnung (Stand: Entwurf, Februar 2026), der Begründung mit integriertem Umweltbericht (Stand: Entwurf, Februar 2026) und integrierter Feststellung der UVP-Pflicht von forstlichen Vorhaben (Datum: 18.07.2023) sowie der artenschutzfachlichen Prüfung (Stand: 12.12.2022) und der lmmissionsprognose (Stand: 05.08.2024) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
18.05.2026 bis einschließlich 19.06.2026
auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) unter folgendem Pfad: Politik & Verwaltung, Bauleitplanung, aktuelle Auslegungen, bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplanes zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
E-Mail: