Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Satzungsentwurf über die Herstellung notwendiger Stellplätze sowie die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze - Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung in der Gemeinde Golzow"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Golzow hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 16.12.2025 den Entwurf der Satzung über die Herstellung notwendiger Stellplätze sowie die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung notwendiger Stellplätze – Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung beschlossen und die Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 87 Abs. 8 BbgBO freigegeben (Go-30-100/25).
Aufgrund des stetig steigenden Bedarfs nach mehr Wohnraum sind in den letzten Jahren in der Amtsverwaltung Brück vor allem Bauanträge mit der Vorhabenbeschreibung zum Neubau von Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie von Hauserweiterungen eingegangen. Mit dem wachsenden Bedarf nach mehr Wohnraum ist die Bereitstellung ausreichender Stellplätze unabdingbar. Häufig sind nicht genügend Stellplätze im Bauvorhaben geplant. Aufgrund der oftmals nicht ausreichenden Anzahl an Stellplätzen wird häufig auf öffentlichen Verkehrsflächen geparkt und der Verkehrsfluss gestört.
Das Ziel der Stellplatzsatzung ist es, dass für alle zukünftigen Baumaßnahmen genügend Stellplätze eingeplant werden und diese verpflichtend herzustellen sind. Der Geltungsbereich der Stellplatz- und Stellplatzablösesatzung erstreckt sich über das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Golzow.
Der Entwurf der Stellplatzsatzung, bestehend aus dem Satzungsentwurf (Stand: 16.12.2025) einschließlich der Anlagen (Stand: 16.12.2025) werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
16.03.2026 bis einschließlich 17.04.2026
auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) unter folgendem Pfad: Politik & Verwaltung, Bauleitplanung, aktuelle Auslegungen, bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf der Satzung zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer: 205
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
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