Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Planebruch"

Die Auslegung war vom 23.02.2026 um 00:00 Uhr bis zum 30.03.2026 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Planebruch hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 26.01.2026 den Entwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Planebruch einschließlich der Begründung und des Umweltberichts sowie den Entwurf des Landschaftsplans bestätigt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Pb-30-104/26). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2 BauGB).

Das Planungsziel ist die grundsätzliche Darstellung der städtebaulichen Entwicklung der Ortsteile Cammer und Damelang-Freienthal in den Gemarkungen Cammer, Damelang und Freienthal sowie im Bereich des Forsthauses Johannisthal in der Gemarkung Oberjünne, welches im Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberjünne aus dem Jahr 2000 noch nicht enthalten war. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberjünne aus dem Jahr 2000 wird in den Flächennutzungsplan integriert, sodass die Gemeinde Planebruch fortan einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet besitzt (siehe Kartendarstellung).

Außerdem sollen sonstige Sondergebiete für Photovoltaikanlagen zur Gewinnung von Solarstrom dargestellt werden. Durch diese sonstigen Sondergebiete sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-PVA Cammer“ geschaffen werden. Dieser wird im Parallelverfahren aufgestellt und muss sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.

Im Zuge der Flächennutzungsplanaufstellung wird außerdem die Aufstellung des Landschaftsplanes der Gemeinde Planebruch durchgeführt. Die Grundlage bildet der Landschaftsrahmenplan für das Gebiet des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

Im Entwurf des Flächennutzungsplans werden unter Berücksichtigung der Eigenentwicklungsoption und der daraus resultierenden Beschränkungen für die Gemeinde Planebruch vier Baulücken als Abrundungsflächen in die Dorfgebiete einbezogen. Diese liegen in den Ortslagen Cammer und Freienthal und werden nicht auf die Eigenentwicklungsoption angerechnet.

 

Nach § 2a BauGB ist dem Flächennutzungsplan ein Umweltbericht nach  Anlage 1 zum BauGB beizulegen, in dem die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt sind. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

 

Der Entwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus den Planzeichnungen (Stand: Entwurf, Dezember 2025), der Begründung (Stand: Entwurf, Dezember 2025) und dem Umweltbericht einschließlich der Umweltkarten (Stand: Entwurf, Dezember 2025), dem Entwurf zum Landschaftsplan (Stand: Oktober 2025) sowie die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom

 

23.02.2026 bis einschließlich 27.03.2026

 

auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) unter folgendem Pfad: Politik & Verwaltung, Bauleitplanung, aktuelle Auslegungen, bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

 

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie des Landschaftsplans zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:

 

Montag           09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag         09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Mittwoch         09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Donnerstag     09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

Freitag            09:00 Uhr – 12.00 Uhr 

 

in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/bb) elektronisch abrufbar.


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Formular zur Stellungnahme (40 kB)
PDF-Download Bekanntmachung (604 kB)
PDF-Download Planzeichnung Blatt 1 (3350 kB)
PDF-Download Planzeichnung Blatt 2 (2423 kB)
PDF-Download Begründung (3202 kB)
PDF-Download Umweltbericht (239 kB)
PDF-Download Umweltkarte zum Umweltbericht Blatt 1 (4575 kB)
PDF-Download Umweltkarte zum Umweltbericht Blatt 2 (3055 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Erläuterung (3373 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Biotopkarte Blatt 1 (3115 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Biotopkarte Blatt 2 (2727 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Landschaftsbildkarte Blatt 1 (6375 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Landschaftsbildkarte Blatt 2 (6850 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Wasserkarte Blatt 1 (4348 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Wasserkarte Blatt 2 (5119 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Bodenkarte Blatt 1 (5028 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Bodenkarte Blatt 2 (5596 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Maßnahmenkarte Blatt 1 (4702 kB)
PDF-Download Landschaftsplan Maßnahmenkarte Blatt 2 (6292 kB)
PDF-Download Umweltbezogene Stellungnahmen (18985 kB)
PDF-Download Datenschutzerklärung (463 kB)

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Brück
Telefon (033844) 62-465
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