Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38" der Gemeinde Borkheide"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkheide hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38“ in der Gemeinde Borkheide einschließlich der Begründung gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Bh-30-65/25). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Das Planungsziel ist die Erlangung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 919 sowie 923 bis 926 (ehemals Flurstücke 330, 331) der Flur 3 der Gemarkung Borkheide (siehe Kartendarstellung). Alle Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Die Flächengröße des Geltungsbereichs beträgt ca. 3.000 m².
Im Einzelnen sollen mit der Planung folgende Zielvorstellungen umgesetzt werden:
- Festlegung als allgemeines Wohngebiet, zur zulässigen Art und zum Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Bauweise,
- Grünordnerische Festsetzungen zur Minimierung von Eingriffen und zur Durchgrünung des Plangebiets.
Nach § 2a BauGB ist dem Bebauungsplan ein Umweltbericht nach Anlage 1 zum BauGB beizulegen, in dem die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt sind. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.
Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inkl. des integrierten Umweltberichts (Stand: Entwurf, Januar 2025) sowie dem Faunistischen Gutachten (Stand: Januar 2022) ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025
auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) unter folgendem Pfad: Politik & Verwaltung, Bauleitplanung, aktuelle Auslegungen, bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
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