Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplans "Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38" der Gemeinde Borkheide"

Die Auslegung war vom 14.04.2025 um 00:00 Uhr bis zum 16.05.2025 um 23:59 Uhr aktiv.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Borkheide hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.03.2025 den Entwurf des Bebauungsplans „Wohnbebauung Erikaweg 36 und 38“ in der Gemeinde Borkheide einschließlich der Begründung gebilligt und die Unterlagen zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Bh-30-65/25). Gleichzeitig wird die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt.

 

Das Planungsziel ist die Erlangung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohngebäuden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 919 sowie 923 bis 926 (ehemals Flurstücke 330, 331) der Flur 3 der Gemarkung Borkheide (siehe Kartendarstellung). Alle Grundstücke befinden sich in privatem Eigentum. Die Flächengröße des Geltungsbereichs beträgt ca. 3.000 m².

 

Im Einzelnen sollen mit der Planung folgende Zielvorstellungen umgesetzt werden:

- Festlegung als allgemeines Wohngebiet, zur zulässigen Art und zum Maß der baulichen Nutzung, den überbaubaren Grundstücksflächen und zur Bauweise,

- Grünordnerische Festsetzungen zur Minimierung von Eingriffen und zur Durchgrünung des Plangebiets. 

 

Nach § 2a BauGB ist dem Bebauungsplan ein Umweltbericht nach Anlage 1 zum BauGB beizulegen, in dem die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt sind. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung inkl. des integrierten Umweltberichts (Stand: Entwurf, Januar 2025) sowie dem Faunistischen Gutachten (Stand: Januar 2022) ist nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich für jedermann zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom

 

14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025

 

auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) unter folgendem Pfad: Politik & Verwaltung, Bauleitplanung, aktuelle Auslegungen, bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.

Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf des Bebauungsplans zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:

 

Montag           09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

 

Dienstag         09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

 

Mittwoch         09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

 

Donnerstag     09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

 

Freitag            09:00 Uhr – 12.00 Uhr 

 

in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.


Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"

Dateien

PDF-Download Bekanntmachung (383 kB)
PDF-Download Planzeichnung (662 kB)
PDF-Download Begründung (4802 kB)
PDF-Download Faunistisches Gutachten (3415 kB)
PDF-Download Stellungnahmen/Abwägungstabelle (inkl. umweltbezogener Stellungnahmen) (416 kB)
PDF-Download Datenschutzerklärung (463 kB)
PDF-Download Formular zur Stellungnahme (40 kB)

Ansprechpartner

Herr Mattern
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
Telefon (033844) 62-465
Telefax (033844) 62-119
E-Mail: