Archivansicht der Auslegung - "Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Planebruch"
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Planebruch hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 27.01.2025 den Vorentwurf des Flächennutzungsplans der Gemeinde Planebruch einschließlich der Begründung gebilligt und die Unterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) freigegeben (Pb-30-56/25). Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2 BauGB).
Das Planungsziel ist die grundsätzliche Darstellung der städtebaulichen Entwicklung der Ortsteile Cammer und Damelang-Freienthal in den Gemarkungen Cammer, Damelang und Freienthal sowie im Bereich des Forsthauses Johannisthal in der Gemarkung Oberjünne, welches im Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberjünne aus dem Jahr 2000 noch nicht enthalten war. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Oberjünne aus dem Jahr 2000 wird in den Flächennutzungsplan integriert, sodass die Gemeinde Planebruch fortan einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet besitzt.
Außerdem soll eine Sonderbaufläche für Photovoltaikanlagen zur Gewinnung von Solarstrom dargestellt werden. Durch diese Sonderbaufläche sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Freiflächen-PVA Cammer“ geschaffen werden. Dieser wird im Parallelverfahren aufgestellt und muss sich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Regelverfahren. Das beinhaltet die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB.
Nach § 2a BauGB ist dem Flächennutzungsplan ein Umweltbericht nach Anlage 1 zum BauGB beizulegen, in dem die nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelten und bewerteten Belange des Umweltschutzes dargestellt sind. Der Umweltbericht, welcher einen gesonderten Teil der Begründung bildet, ist in den vorliegenden Unterlagen zum Vorentwurf noch nicht enthalten.
Der Vorentwurf des Flächennutzungsplans, bestehend aus den Planzeichnungen (Stand: 27.01.2025) einschließlich der Begründung (Stand: Januar 2025) werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom
24.03.2025 bis einschließlich 25.04.2025
auf der Internetseite des Amtes Brück bereitgehalten. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr – 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück aus.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/bb) elektronisch abrufbar.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
E-Mail: