Archivansicht der Auslegung - "Förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brück"
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brück hat in ihrer öffentlichen Sitzung am
12.12.2024 den Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Brück
einschließlich der Begründung und des Umweltberichts gebilligt und die Unterlagen zur
Beteiligung der Öffentlichkeit (gem. § 3 Abs. 2 BauGB) freigegeben (Br-30-64/24). Gleichzeitig
wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2
BauGB) sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden durchgeführt (gem. § 2 Absatz 2).
Von der Änderung des Flächennutzungsplans sind Flächen innerhalb der Gemarkungen
Brück, Neuendorf, Gömnigk und Baitz betroffen.
Das Planungsziel ist die städtebaulich sinnvolle Weiterentwicklung des Gemeindegebietes
der Stadt Brück und die Ausweisung neuer Wohnbauflächen. Außerdem ist eine Erweiterung
des Gewerbegebietes Brück-Rottstock beabsichtigt. Weiterhin soll die Darstellung einer
Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „großflächiger Einzelhandel" im Zentrum der
Ortslage Brück und die Bestimmung eines zentralen Versorgungsbereiches erfolgen. Die
Sonderbaufläche für „Freizeit/ Festplatz an der Plane" in der Stadt Brück wird verkleinert. lm
Bereich Brück- Schlossbusch (ehem. Brück-Ausbau) soll in Vorbereitung auf die Aufstellung
einer Klarstellungssatzung der Innenbereich dargestellt werden. Darüber hinaus werden in
der Flächennutzungsplanänderung vorangegangene Planungen unter Berücksichtigung der
vorliegenden verbindlichen Bauleitplanungen aktualisiert und zusammengeführt.
Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus den Planzeichnungen
(Stand: Nov. 2024) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht (Stand: Nov. 2024) sowie
die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen werden nach der ortsüblichen Bekanntmachung der Beteiligung öffentlich zur
Einsichtnahme und zur Äußerung in der Zeit vom 17.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025
auf der Internetseite des Amtes Brück (www.amt-brueck.de) bereitgehalten. Der Inhalt dieser
Bekanntmachung ist ebenfalls eingestellt.
Als leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit liegt der Entwurf der
Flächennutzungsplanänderung zusätzlich während der Dienststunden in der Zeit von:
Montag 09:00 Uhr — 12.00 Uhr und 13:00 Uhr — 16:00 Uhr
Dienstag 09:00 Uhr — 12.00 Uhr und 13:00 Uhr — 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr — 12.00 Uhr und 13:00 Uhr — 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr — 12.00 Uhr und 13:00 Uhr — 16:00 Uhr
Freitag 09:00 Uhr — 12.00 Uhr
in der Amtsverwaltung des Amtes Brück, Eingangshalle (Foyer), Ernst-Thälmann-Straße 59 in
14822 Brück aus.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das
zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/bb) elektronisch abrufbar.
Auslegungstyp:
"Laufende Planungsverfahren"
Dateien
Ansprechpartner
Zimmer: 206
Ernst-Thälmann-Straße 59
Brück
E-Mail: