Interessenbekundungsverfahren zur Betreibung des Wochenmarktes in Brück
Die Stadt Brück (PLZ 14822) sucht für seinen Wochenmarkt einen neuen Betreiber.
Bundesland Brandenburg, Landkreis Potsdam- Mittelmark, Stadt Brück, ca. 3.740 Einwohner
Die Stadt Brück liegt im Zentrum des Amtsbereiches Brück, rund 40 km südwestlich von Potsdam, nur wenige Kilometer entfernt von der Autobahn A9 (Abfahrt Linthe). Im Ort gibt es eine gut ausgebaute soziale Infrastruktur mit Kitas, Schulen und Ärzten. Die Vielfalt der Einkaufsmöglichkeiten im Ort ist allerdings begrenzt. Es gibt weder Textil-, Schuh-, Obst- oder Gemüsehändler. Daher besteht vor allem in diesen Bereichen Bedarf.
Der Wochenmarkt befindet sich im Zentrum der Stadt Brück. Direkt zwischen dem Sitz der Amtsverwaltung, dem Nettomarkt, und dem sogenannten “Brücker Herz“, einer altersgerechten Wohnanlage.
Marktartikel:
Auf dem Wochenmarkt dürfen die im § 67 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Gewerbeordnung bestimmten Waren feilgeboten werden; darüber hinaus sind zugelassen: u. a. Gemischtwaren, Haushaltswaren, Reinigungsmittel, Kurzwaren, Kleingartenbedarf, Textilien, Lederwaren, Spielwaren, Bild- und Tonträger, Druckerzeugnisse, Fleisch – und Wurstwaren, Obst- und Gemüse
Größe: ca. 300 m² befestigte Fläche, bestehend
aus 3 großen markierten Parkflächen
ca. 10m x 10m (siehe Zeichnung)
Marktzeiten: bevorzugt jeden Samstag von
8:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Medien:
Strom: separater Baustromverteiler in ca. 35 m Entfernung
Wasser/ Abwasser: kann nicht zur Verfügung gestellt werden
Müll: keine Entsorgungsmöglichkeit vor Ort!
Toilette: Stellfläche für die Händlertoilette kann zur Verfügung
gestellt werden, Toilette muss vom Marktbetreiber gestellt
werden
Versicherung: muss durch Marktbetreiber erfolgen
Interessenbekundungen oder Rückfragen an:
Amt Brück
FB III Bauen und Ordnung SG Gewerbe
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück
ordnung@amt-breuck.de
Bild zur Meldung: Wochenmarkt