Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Wohnberechtigungsbescheinigung


Kurzinformationen

Die Entscheidung zu Anträgen auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins für das Land Brandenburg erfolgt unter Berücksichtigung des Jahresbruttoeinkommens aller mitziehenden Familien- bzw. Haushaltsangehörigen Personen, abzüglich jeweils zulässiger Frei- und Abzugsbeträge.

Erteilungsvoraussetzungen:

  1. bei Einhaltung der Einkommensgrenze nach § 22 BbgWoFG, Erteilung eines WBS zum Bezug einer Sozialwohnung oder sonstig öffentlich geförderten Wohnung (sog. 1. Förderweg)
  2. bei Überschreitung der Einkommensgrenze nach § 22 BbgWoFG + 20% nach der Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung im Land Brandenburg (BbgWoFEGV) bis maximal 20% (WBS +20), Erteilung der Bezugsberechtigung für eine entsprechende sozial geförderte Wohnung laut Förderzusage. (sog. 2. Förderweg)
  3. bei Überschreitung der Einkommensgrenze nach § 22 BbgWoFG bis maximal 60 %, Erteilung einer Bescheinigung für den Bezug einer Wohnung des sogenannten 3. Förderweges

 

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Landes Brandenburg unter
https://mil.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.350664.de


Beschreibung

Antragsberechtigt ist grundsätzlich jede volljährige Person. Alle mitziehenden Personen müssen Familien- bzw. Haushaltsangehörige sein.

 

Der Antrag auf eine Wohnberechtigungsschein muss eigenhändig vom Antragsteller unterschrieben sein und kann per Post, Fax oder Email übersendet werden.

 

Es kann nur ein Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt werden, und zwar für den angestrebten Hauptwohnsitz.

 

Der Wohnberechtigungsschein gilt 1 Jahr.

 

Der erteilte Bescheid gilt nur im Land Brandenburg.

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Antragsformular mit den Unterschriften aller mitziehenden volljährigen Personen.
  • Einkommensnachweise der letzten 12 Monate
  • Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit oder Sozialamt
  • BAFÖG-Bescheid/ Studienbescheinigung
  • letzte Rentenmitteilung
  • Erziehungsgeldnachweis

 

Für Selbstständige sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Nachweis vom Steuerberater oder letzter Steuerbescheid
  • Versicherungsbescheinigungen für Kranken- /Renten- oder Lebensversicherung

 

Weitere mögliche Nachweise zur Beantragung von  :

  • Mutterpass
  • Eheurkunde (wenn die Ehe nicht länger als 5 Jahre besteht und keiner der Ehegatten über 40 Jahre alt ist)
  • Schwerbehindertenausweis ggf. mit Bestätigung einer Pflegestufe
  • Nachweise über die Zahlung oder den Erhalt von Unterhalt/ Unterhaltsvorschuss

Gebühren

 


Weiterführendes

Haushaltsgröße

Wohnräume oder Wohnflächen nach WoFG für Land Bbg.

Einkommensgrenzen des WoFG im Land Brandenburg in €

Anzahl der Personen

Räume oder bis zu …m² Wohnfläche

        § 22

§ 22 + 20 %

1

2

50

15.600

18.720

2 ohne Kind

2

65

22.000

26.400

2 davon 1 Kind *

2

65

24.000

28.800

3 ohne Kind

3

80

26.900

32.280

3 davon 1 Kind *

3

80

28.900

34.680

3 davon 2 Kinder*

3

80

30.900

37.080

4 ohne Kind

4

90

31.800

38.160

4 davon 1 Kind*

4

90

33.800

40.560

4 davon 2 Kinder*

4

90

35.800

42.960

5 ohne Kind

5

100

36.700

44.040

5 davon 1 Kind*

5

100

38.700

46.440

5 davon 2 Kinder*

5

100

40.700

48.840

5 davon 3 Kinder*

5

100

42.700

52.240

* Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommenssteuergesetz

Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche um je 10m².
 

Auf Antrag kann nach Einzelfallprüfung ein zusätzlicher Raumbedarf von einem Raum oder 10m² zuerkannt werden.


Formulare


Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).
KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

26. 04. 2024

 

27. 04. 2024

 

27. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 507850