Schöffenwahl

Schöffen für das Amtsgericht Brandenburg an der Havel gesucht

Amt Brück, den 13.03.2018
 

Zum 31.12.2018 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Schöffen). Durch den Präsidenten des Landgerichtes Potsdam wurde festgelegt, dass für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Amtsgericht Brandenburg eine Vorschlagsliste für folgende Gemeinden

 

- Gemeinde Borkheide mit 2 Personen

- Gemeinde Borkwalde mit 2 Personen

- Gemeinde Golzow mit 2 Personen

- Stadt Brück mit 4 Personen

 

aufzustellen ist.

 

Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet bzw. 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Amt Brück wohnen und Deutsche sind, werden aufgerufen sich in die Vorschlagsliste aufnehmen zu lassen.

 

Zum Amt des Schöffen sollen nicht berufen werden:

 

- Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;

- Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt         

  nicht geeignet sind;

- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

Alle Einwohnerinnen und Einwohner des Amtes Brück, die sich für die Tätigkeit als Schöffe  beim Amtsgericht Brandenburg an der Havel bewerben möchten, melden sich bitte ab sofort, jedoch spätestens bis 15. März 2018  im Amt Brück, Ernst-Thälmann-Straße 59, Fachbereich I Soziales und Verwaltung, Zimmer 211.    

 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie ebenfalls unter o. g. Anschrift, telefonisch unter der Rufnummer 033844 62116 (Frau Hanack) bzw. im Internet unter www.schoeffenwahl.de

 

 

 

Köhler

Amtsdirektor                         

 

 

weitere Informationen zur Schöffenwahl finden Sie unter folgenden Links:

www.schoeffenwahl.de

https://mdjev.brandenburg.de/justiz/gerichte/ordentliche-gerichtsbarkeit/schoeffenamt.html