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Die neuen Corona-Regeln ab Montag, den 8. März 2021

06. 03. 2021
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Es dürfen sich jetzt 5 Personen aus zwei Haushalten treffen (bisher ein Haushalt und eine weitere Person).

Körpernahe Dienstleistungen dürfen wieder angeboten werden, aber nur mit Maske oder tagesaktuellem Coronatest.

Kinder bis 14 Jahren dürfen wieder mit bis zu 20 Personen, Erwachsene mit bis zu zehn Personen kontaktfrei draußen Sport treiben. Fußball als Kontaktsport zählt nicht dazu, den dürfen nur Kinder bis 14 Jahren spielen.

Der Einzelhandel darf öffnen, Kunden müssen aber einen Termin machen, die Anzahl der Kunden im Geschäft richtet sich nach der Größe der Verkaufsfläche.

Baumärkte dürfen öffnen, für Gartencenter und Blumenläden (die ja schon offen sind) entfällt die 50%-Freifläche-Regelung.

Bibliotheken, Museen und Galerien dürfen ebenfalls öffnen, hier gilt Maskenpflicht, zudem muss eine Zugangssteuerung stattfinden.

Ab dem 15. März können die Schüler der weiterführenden Schulen in den Wechselunterricht, allerdings müssen dafür die Abschlussklassen auch in den Wechselunterricht (bisher Präsenz).

Ab dem 22. März könnte die Außengastronomie wieder öffnen, dies abhängig von der Entwicklung der Infektionszahlen.

Für weitere Lockerungen wird die Durchschnittszahl des Landes Brandenburg bei der 7-Tages-Inzidenz ausschlaggebend sein, nicht die der Landkreise.

Die neue Eindämmungsverordnung finden Sie hier: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/7__sars_cov_2_eindv

 

 

Bild zur Meldung: Corona


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