Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Corona-Pressemitteilung vom 30. Oktober 2020

30. 10. 2020
0 Kommentare

Pressemitteilung vom 30. Oktober 2020

 

 


Liebe Bürgerinnen und Bürger des Amtes Brück,

 

ab Montag, den 2. November 2020 tritt die neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung in Kraft. Das hat die Landesregierung heute beschlossen. Befristet bis zum 30. November gelten dann auch im Land Brandenburg schärfere Maßnahmen, um die rasante Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen und die Infektionsdynamik zügig zu unterbrechen.

 

 

Auch wenn die neuen Regelungen erst Montag in Kraft treten: Verzichtet bitte schon an Halloween auf Feiern, Umzüge und andere Zusammentreffen.

 

Schützt EUCH und EURE LIEBEN!

 

 

  • Kitas und Schulen werden geöffnet bleiben, doch Maskenpflicht besteht in den Innenbereichen von Schulen nur für Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und den Oberstufenzentren (also auch im Unterricht, aber nicht im Sportunterricht). Für alle übrigen Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr sowie das pädagogische und sonstige Personal gilt dies nur außerhalb des Unterrichts, der Ganztagsangebote sowie der sonstigen pädagogischen Angebote

 

  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt ebenfalls geöffnet, wenn auch mit der Maßgabe, dass pro 10 m² Verkaufsfläche EIN Kunde zulässig ist. Das gilt ebenso für Gottesdienste.

 

  • Einrichtungen der Freizeitgestaltung, wie Kinos, Theater, Freizeitparks, Schwimmbäder, Thermen, Fitnessstudios müssen schließen, auch andere Unterhaltungsveranstaltungen sind untersagt.

 

  • Amateur- und Freizeitsport sind untersagt, Individualsport allein, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstands bleibt jedoch möglich.

 

  • Körpernahe Dienstleistungen wie in Kosmetikstudios, Massagepraxen oder Tattoo-Studios sind untersagt. Unter den bestehenden Hygieneauflagen können Friseursalons geöffnet bleiben.

 

  • Im Amt Brück werden Sporthallen und –plätze geschlossen sein, außer für den Schulsport oder gemeindliche Zwecke, gleiches gilt für die Gemeindehäuser. Die Gebäude werden entsprechend gekennzeichnet.

 

  • Grundsätzlich dürfen sich maximal 10 Personen aus maximal 2 Haushalten im öffentlichen Raum treffen. Alle privaten Feiern, die in einem privaten Umfeld im Familien- und Freundeskreis stattfinden, wie zum Beispiel Partys, Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Jubiläen, Taufen und Beerdigungskaffee im Anschluss einer Beerdigung, Einweihungsfeiern und Richtfeste, sind im November auf höchstens 10 zeitgleich anwesende Personen, die aus höchstens zwei verschiedenen Haushalten kommen, erlaubt. Bürgerinnen und Bürger sind grundsätzlich aufgefordert, auf Besuche am besten ganz zu verzichten. Das bedeutet auch, dass Zuschauer bei Sportveranstaltungen praktisch nicht mehr zugelassen sind.

 

  • Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter unter freiem Himmel mit mehr als 100 zeitgleich Anwesenden und in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich Anwesenden sind untersagt. Gremiensitzungen der Gebietskörperschaften können unter strenger Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen stattfinden. Aber: Alle nicht zwingend notwendigen Zusammenkünfte sollten im November am besten abgesagt, verschoben oder digital durchgeführt werden.

 

  • Gaststätten, Kneipen, Bars und Cafés sind für den Publikumsverkehr zu schließen. Das gilt nicht für Gaststätten, die zubereitete Speisen oder Getränke ausschließlich zur Mitnahme im Rahmen des Außerhausverkaufs abgeben und keine Abstell- oder Sitzgelegenheiten bereitstellen und Kantinen für Betriebsangehörige sowie für Angehörige von Bundeswehr, Polizei und Zoll.

 

  • Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf alle nicht notwendigen privaten Reisen und Besuche - auch von Verwandten - ganz zu verzichten. Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen. Touristen, die sich bereits in Brandenburg befinden, müssen bis zum 4. November, 24:00 h abreisen. Vom Beherbergungsverbot ausgenommen sind Dauercamper, -mieter oder –pächter.

 

  • Der Besuch von Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ist unter Auflagen gestattet – informieren Sie sich vorab vor Ort.

 

  • In Büro- und Verwaltungsgebäuden haben die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

 

Dies ist nur ein Auszug aus der neuen Verordnung. Genauere Angaben finden Sie unter https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.681945.de

 

 

https://scontent-frt3-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/123064792_2754438211471461_2830798894453964577_n.jpg?_nc_cat=109&ccb=2&_nc_sid=8bfeb9&_nc_ohc=R6_cM4aOwXsAX8d3Ee2&_nc_ht=scontent-frt3-1.xx&oh=7665ed658297689ef7ff5e32304fa654&oe=5FC35D33

 

 

 

 

Wichtig für Unternehmer und kleine Selbstständige:

 

Seit dem 21. Oktober kann nun die Überbrückungshilfe II beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantragt werden. Alle Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link:

 

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html   

 

 

 

 

 

  1. Aktuelles aus dem Amt Brück

 

Bitte die gemeinsame Pressemitteilung Oberschule Brück / Amt Brück vom heutigen Tag beachten!

 

 

 

  1. Anzahl erkrankter Personen im Amt und 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

Für das Amtsgebiet Brück ist die Lage leicht verändert:

 

 

neue Fälle:

2

aktuell infizierte Personen:

5

genesene Personen:

22

verstorbene Personen:   

2

laborbestätigte Coronafälle insgesamt:

29

 

Quelle: Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark SurVNet@RKI; Stand: 30. Oktober 2020 (10:00 Uhr)

 

 

  1. 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

Nach Meldung des Landkreises Potsdam-Mittelmark liegt der heutige 7-Tage-Inzidenz Wert bei 67,88 .

 

7 Tage

 

  1. Regelungen durch Überschreiten des Inzidenzwertes – 50 –

 

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat am heutigen Tage den Inzidenzwert mit 67,88 angegeben. Damit gelten ab sofort und bis zum Inkrafttreten der neuen Eindämmungsverordnung am 2. November 2020 die bereits bekannt gegebenen Regelungen bei Überschreitung des Inzidenzwertes von – 50 –

 

 

  1. Information für die Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen

 

Hier benötigen wir Ihre Unterstützung. Ich bitte Sie ausdrücklich,  besonders auf mögliche Krankheitsanzeichen einer Covid-19 - Erkrankung zu achten. Im Zweifelsfall rufen Sie bitte die Corona – Hotline des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter 033841 / 91111 oder das Amt Brück unter 033844 / 62-330 an.

 

Seit Freitag, den 23. Oktober 2020 gilt: Kinder müssen wieder am Eingangsbereich in Empfang genommen/übergeben werden. Beim notwendigen Betreten (z.B. Elterngespräch) der Einrichtung durch Eltern (oder andere betriebsfremde Personen) ist ein geeigneter Mund- Nasenschutz zu tragen. Elternversammlungen werden auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Diese Gruppen sind so klein wie möglich zu halten. Entsprechende Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Hierzu gehört auch eine ausreichende Frischluftzufuhr.

 

 

  1. Lagebild Corona in unserem Landkreis
     

Zusammenfassung der aktuellen Zahlen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark nach Meldedatenbank SurVNet + weitere Meldewege für den 27. Oktober 2020 (10:00 Uhr):
 

Laborbestätigte Fälle (Methode PCR)                                                                                        ~ 973 Personen

Aktuell an Covid-19 Erkrankte                                                                                                    ~ 172 Personen

Genesene in Zusammenhang mit Sars-CoV-2                                                                          ~ 762 Personen

Todesfälle in Zusammenhang mit Sars-CoV-2                                                                               44 Personen


Fälle pro 100.000 Einw. und Gesamtzahl der Neuinfektionen im Landkreis Potsdam-Mittelmark innerhalb der letzten 7 Tage                                                                       67,88

              

Tabelle

  1. Landeslage


In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19 - Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 422 erhöht.

 

So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) 8.071 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 30.10.2020, 08:30 Uhr).

 

Aktuell werden 204 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, davon werden 23 Personen intensivmedizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 5.230 Menschen als genesen.

 

Somit liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 2.642 (+269 zum Vortag).

 

Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit-Zahlen statt RKI-Zahlen in Brandenburg

 

Eine wichtige Klarstellung in der neuen Brandenburger Corona-Verordnung: Für die Inzidenz-Werte und die Frage, ob ein Kreis oder eine Stadt über den Grenzwerten 35 oder 50 liegt, sind nicht die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) maßgeblich, sondern jene des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.

 

 

  1.  Erreichbarkeit des Amtes Brück 
     

Bitte prüfen Sie, ob der persönliche Besuch dringend erforderlich ist. Ein Besuch ist derzeit grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung von Montag bis Freitag möglich.

 

Zur kommenden Samstagsöffnung informieren wir Sie separat.

 

Mit Betreten des Amtsgebäudes besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger (ab dem vollendeten 6. Lebensjahr) bis zum Verlassen die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung.

                                       

Die grundsätzliche Erreichbarkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger per Telefon und E-Mail ist gegeben.

In dringenden Fällen nutzen Sie bitte die Klingel, welche sich am Haupteingang (Postkasten) links befindet.

 

Bitte nutzen Sie bei Bedarf auch unsere E-Mailadresse für Ihre Fragen und/oder Informationen:  

 

 

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

derzeit steigen unsere Zahlen im Amt Brück leider wieder.

 

Bleiben Sie in jedem Fall wachsam und vorsichtig, verhalten Sie sich richtig!

 

Die Corona-Krise ist eindeutig noch nicht Geschichte, tragen Sie bitte dazu bei, dass sich die Entwicklungen aus dem Frühjahr nicht wiederholen.

 

Bleiben Sie - wann immer es geht - in gebührendem Abstand zu anderen Mitmenschen.

 

Schützen Sie sich und Ihre Lieben auch durch das Tragen der Mund-Nasenbedeckung.

 

Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen – wann immer es angebracht ist - fern.

 

Nur gemeinsam werden wir diese Krise überwinden!

 

Es gibt kein ICH – sondern nur ein WIR!
 

 

Bleiben Sie dran, bleiben Sie vorsichtig und vor allem: bleiben Sie gesund!

 

 

Amt Brück

Der Amtsdirektor

 

Bild zur Meldung: Corona


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
 _    _    __   __    _  __    ______  
| || | ||  \ \\/ //  | |/ //  /_   _// 
| || | ||   \ ` //   | ' //    -| ||-  
| \\_/ ||    | ||    | . \\    _| ||_  
 \____//     |_||    |_|\_\\  /_____// 
  `---`      `-`'    `-` --`  `-----`  
                                       
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

30. 03. 2024 - Uhr

 

30. 03. 2024 - Uhr

 

30. 03. 2024 - Uhr

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 505307