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Mitteilung CORONA

29. 05. 2020
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Änderung der Eindämmungsverordnung: Freibäder und Badegewässern ///

 

Änderung der Eindämmungsverordnung: Veranstaltungen und Zusammenkünfte ///

 

Änderung der Eindämmungsverordnung: Sport und Sportbetrieb ///

 

Änderung der Eindämmungsverordnung: Gewerbe ///

 

Anzahl erkrankter Personen im Landkreis Potsdam-Mittelmark  ///

 

Erreichbarkeit Amt und Bürgerhilfe ///

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1. Änderung der Eindämmungsverordnung: Freibäder und Badegewässern

 

Die Änderung der Eindämmungsverordnung ist am Donnerstag, dem 28. Mai 2020 in Kraft getreten und die Geltungsdauer der Eindämmungsverordnung bis zum 12. Juni 2020 verlängert worden.

Freibäder und sonstige Badeanlagen unter freiem Himmel können wieder öffnen. Bei den Bädern sowie an ausgewiesenen Badegewässern ist ein Betrieb jedoch nur mit Auflagen gestattet. Bei allen Badeeinrichtungen, die gewerblich betrieben werden und somit Zutrittsregelungen unterliegen, müssen die jeweiligen Betreiber auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen, ebenso wie die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten. Auch sind die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher zum Zweck einer möglichen Infektionsnachverfolgung zu erheben. Die erforderlichen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen haben regelmäßig zu erfolgen. Sanitäre Einrichtungen, insbesondere Sammelumkleiden, Duschräume, WC-Anlagen sind nur unter strikter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln zu nutzen.

 

Die Nutzung ausgewiesener Badestellen ist unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt

 

Die aktuell vorrangigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus sind auch beim Baden und Schwimmen sowie an Land zu beachten. Die Abstands- und Hygieneregeln sind stets einzuhalten.

 

Der Naturbad Borkheide e.V. meldet, dass unter Berücksichtigung o.g. Punkte, die Sicherheit der Vereinsmitglieder und der Badegäste nicht gewährleistet werden können und das Waldbad Borkheide daher weiterhin geschlossen bleibt. Auf weitere Lockerungen der Vorgaben wird jedoch selbstverständlich umgehend reagiert.

 

Link: Übersicht der Badegewässer in Brandenburg

 

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) vom 28.05.2020. Mitteilung Naturbad Borkheide e.V. am 28.05.2020.

 

 

2. Änderung der Eindämmungsverordnung: Veranstaltungen und Zusammenkünfte

 

Durch die Änderung der Eindämmungsverordnung, welche am 28. Mai 2020 in Kraft getreten ist und bis zum 12. Juni 2020 verlängert wurde, sind Versammlungen und Veranstaltungen (zum Beispiel genehmigte Demonstrationen oder Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen) unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen erlaubt.

 

Die bisherige Begrenzung der Teilnehmerzahl von fünf Personen bei Fahrunterricht, Nachhilfe oder Musikunterricht und ähnlichen Angeboten ist aufgehoben.

 

Zusammenkünfte oder Feiern im privaten oder familiären Bereich aus gewichtigem Anlass, zum Beispiel Hochzeitsfeiern, können mit bis zu 50 Personen durchgeführt werden. Geburtstage fallen nicht unter den gewichtigen Anlass. Sie sind aber in kleinerem Kreise von zugleich bis zu zehn Personen durchaus erlaubt.

 

Feste an Schulen zu besonderen Anlässen sind unter freiem Himmel mit bis zu 150 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 75 Personen erlaubt. Für Kitas gilt dies nur für Veranstaltungen im Freien. Inhäusig müssen sie leider verboten bleiben.

 

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum mit bis zu zehn Personen oder zwei Hausständen ist wieder möglich.

 

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) vom 26.05.2020. Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 28.05.2020.

 

 

3. Änderung der Eindämmungsverordnung: Sport und Sportbetrieb

 

Durch die Änderung der Eindämmungsverordnung, welche am 28. Mai 2020 in Kraft getreten ist und bis zum 12. Juni 2020 verlängert wurde, dürfen öffentliche und private Indoor-Sportanlagen, insbesondere Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen und Tanzstudios grundsätzlich wieder öffnen. Geschlossen bleiben jedoch Indoor-Spielplätze, da hier die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln nicht gewährleistet werden kann. Die Betreiber haben dazu Hygienekonzepte zu erstellen.

 

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) vom 26.05.2020.

 

 

4. Änderung der Eindämmungsverordnung: Gewerbe

 

Durch die Änderung der Eindämmungsverordnung, welche am 28. Mai 2020 in Kraft getreten ist und bis zum 12. Juni 2020 verlängert wurde, dürfen Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Gewerbe wieder öffnen. Auch hier gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Soweit dabei ein Kundenkontakt stattfindet, gilt hier auch die Pflicht zum tragenn einer Mund-Nasen-Bedeckung.

 

Quelle: Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) vom 26.05.2020.

 

 

5. Anzahl erkrankter Personen im Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

Für das Amtsgebiet Brück ist die Lage unverändert – neunzehn (19) bestätigte Infektionsfälle. (Stand 28.05.2020, 15:30 Uhr)

Fallzahlen_20200528

Quelle: Pressemitteilung Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 28.05.2020.

 

6. Erreichbarkeit Amt und Bürgerhilfe

 

033844/ 62-330 Fragen und Anliegen zum THEMA KITA

033844/62-0 Zentrale Amt Brück

E-Mail:

 

Link: Telefonverzeichnis Amt Brück

Link: Kontakte der Hilfsnetzwerke der Gemeinden des Amtes Brück

Link: Kontakte der Hilfsnetzwerke der Kinder- und Jugendarbeit

 

 

Wir informieren Sie auch weiterhin fortlaufend.

Nur gemeinsam werden wir diese Krise meistern.

Es gibt kein Ich, nur ein WIR!

 

 

Marko Köhler

Amtsdirektor

 

 

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