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Übergang zur eingeschränkten Regelbetreuung

28. 05. 2020
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Entsprechend der aktuellen Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) besteht seit dem 25. Mai 2020, neben der Notbetreuung, auch die rechtliche Grundlage eine „eingeschränkte Regelbetreuung“ einzurichten. Diese möchten wir ab dem 2. Juni 2020, neben der Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Notbetreuung, auch in unserem Amtsbereich den Eltern anbieten und somit allen Eltern die Möglichkeit der Kindertagesbetreuung gewähren.

 

Der Gesetzgeber  hat mit der „eingeschränkten Regelbetreuung“ für Kinder/Eltern, die keinen Anspruch auf Notbetreuung haben, mindestens eine Betreuung von vier Stunden, an einem Tag in der Woche definiert. Hierbei sind die allgemeinen Hygieneregeln und Abstände einzuhalten. Zudem müssen feste Gruppen gebildet werden, die nicht verändert werden dürfen.

 

In diesem Zusammenhang ergeben sich personelle und hygienische Herausforderungen, wodurch die Betreuungszeiten der kommunalen Kindertagesstätten (Krippe und Kindergarten) einschränkt werden müssen. Ab dem 2. Juni 2020 haben die Krippen und Kindergärten der kommunalen Einrichtungen der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Brück nur noch von 7 bis 16 Uhr geöffnet.

 

Hiermit bieten wir allen Eltern die Möglichkeit ihre Kinder in den Einrichtungen betreuen zu lassen. Die Betreuungszeit beschränkt sich dabei jedoch auf den individuellen Betreuungsbedarf innerhalb der dann gültigen Öffnungszeiten. Ist eine Betreuung im privaten Umfeld möglich, ist diese auch vorrangig zu nutzen und keine Betreuung in der Einrichtung zu beanspruchen. Nur so ist sicherzustellen, dass mit den vorhandenen personellen und räumlichen Ressourcen die vorgegebenen Hygieneregeln - insbesondere feste Gruppen – eingehalten werden können.

 

Dennoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass mit einer Aufnahme weiterer Kinder und trotz Einhaltung aller Hygienevorgaben, sich das Risiko einer Infektion erhöht. Dies könnte im jeweiligen Fall zur Schließung der betroffenen Gruppe oder gar der gesamten Einrichtung führen.

 

Die Einschränkung der Betreuungszeiten findet zunächst keine Anwendung im Hort und in den beiden ITBAs. Dies ist mit den konträren Regelungen der Schulämter nicht vereinbar. Sollte jedoch die Betreuung von 6 bis 17 Uhr, aufgrund des fehlenden Betreuungspersonals, nicht möglich sein, müssen hier Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

 

Das Amt Brück bittet ausdrücklich alle Eltern um ihr Verständnis. Nicht nur, dass die SARS-CoV-2-EindV uns keine andere praktische Möglichkeit bietet.

 

Mit dieser Entscheidung möchten wir auch dem solidarischen Gedanken Rechnung tragen und die Kinder, die seit dem 18. März 2020 keinen Kontakt zu ihren „Freunden in der Kita“ und ihren Erziehern hatten, wieder am Alltag (wenn auch im eingeschränkten, zeitlichen Umfang) teilhaben lassen.

 

 

Marko Köhler
Amtsdirektor

 

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