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Möglichkeit Stundungen Sozialversicherungsbeiträge für März und April

26. 03. 2020
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Wir erhielten gestern die Nachricht, dass es für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige unter bestimmten Bedingungen möglich sei, die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend für die Monate März und April 2020 stunden lassen zu können.

 

Lesen Sie dazu die Pressemitteilung: GKV-Spitzenverband, Beitragsstundungen erst dann, wenn alle Hilfen genutzt sind, Berlin vom 25.03.2020.

 

Quellenhinweise:

 

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1003392.jsp

 

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2020/PM_2020-03-25_Beitragsstundungen.pdf

 

Bitte denken Sie daran, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am heutigen Donnerstag formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.

 

Hierzu finden Sie eine Mustervorlage: Vorlage

 

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