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Vereinfachter Antrag auf Steuerstundung-Das Ministerium der Finanzen und für Europa in Brandenburg teilt mit:

25. 03. 2020
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Anträge auf zinslose Stundung von Steuerzahlungen können jetzt vereinfacht gestellt werden. Gleiches gilt für Anträge auf Vollstreckungsaufschub und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen.              

 

Die Finanzämter bieten dazu online ein neues Antragsformular an. Darüber informierte das Finanzministerium in Potsdam. Anträge dieser Art können gestellt werden, ausschließlich für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, nicht für Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder andere Steuerarten. Der neue Antrag steht auf der Website des Ministerium der Finanzen und für Europa zum Download bereit.

Hinweis: Die Finanzämter sind wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Publikumsverkehr bis einschließlich 19. April geschlossen. Sie sind aber zu den gewohnten Zeiten per Telefon, E-Mail, Fax und Brief zu erreichen. Den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern empfiehlt das Finanzministerium Steuererklärungen elektronisch abzugeben. Nähere Informationen dazu auf der Internetseite der Finanzämter. 

Brück, 23.03.2020

 

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