Verkauf: Grundstück in der Straße des Friedens 113 in 14822 Brück

Amt Brück, den 08. 05. 2020

 

Die Stadt Brück ist daran interessiert, das Grundstück

Straße des Friedens 113

in 14822 Brück 

zu verkaufen.

 

Mindestgebot:  94.000 €

 

Nordansicht

 

 

Grundstück (unbebaut):

Gemarkung Brück

Flur 2, Flurstück 490

Grundbuchliche Größe: 2.169 m²

Straßenfront: ca. 17,0 m

Das Grundstück befindet sich teilweise (ca. 45 m Bautiefe – ca. 860 m²) im Geltungsbereich der Klarstellungssatzung Teil I vom 09.11.2001. Es ist Aufgabe des Erwerbers alle für eine Nutzung/Umnutzung/Bebauung erforderlichen Auskünfte und Anträge sowie Genehmigungen auf eigene Kosten selbst einzuholen. Über die Zulässigkeit konkreter Bauvorhaben entscheidet grundsätzlich die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

 

Erschließung:

Der Ausbau der „Straße des Friedens“ (B246) wurde in 2018 fertig gestellt. Ein einseitiger Gehweg, eine Straßenbeleuchtung sowie eine gepflasterte Zufahrt zum Grundstück sind vorhanden. Zentrale Erschließungsanlagen für Wasser, Abwasser und Strom befinden sich im öffentlichen Straßenraum.

 

Der Erwerber trägt alle noch in Zukunft anfallenden Erschließungsmaßnahmen insbesondere die Kosten für die Herstellung der Grundstücks- und Hausanschlüsse. Weiterhin trägt der Erwerber die zur Durchführung des Kaufvertrages anfallenden Nebenkosten, z. B. Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Vollzugskosten.

 

Das Grundstück ist nicht im Altlastenkataster des Landkreises Potsdam-Mittelmark registriert. Jedoch befinden sich vermutlich u. a. Fundamente der ehemaligen Bebauung (vermutlich Gaststätte) im Boden. Nähere Untersuchungen wurden durch die Stadt Brück diesbezüglich nicht durchgeführt. Eine endgültige Aussage zu eventuell vorhandenen Boden- oder Grundwasserbelastungen lässt sich jedoch nur durch entsprechende Untersuchungen treffen. Baulasten sind nicht bekannt. Weitergehende Recherchen, z. B. zum Natur- und Denkmalschutz sowie umweltrechtliche Belange wurden nicht vorgenommen. Dies ist Aufgabe des Erwerbers. Das Grundstück liegt vollständig im Bereich des Bodendenkmals „historische Altstadt Brück“. Für alle Erdarbeiten, die in das Bodendenkmal eingreifen und es verändern können, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalschutzbehörde zu beantragen.

Die Stadt Brück liegt im Landkreis Potsdam-Mittelmark des Bundeslandes Brandenburg und hat ca. 3.600 Einwohner. Kindertagesstätten, Grundschule, Oberschule, Einkaufsmöglichkeiten, Apotheke, Ärztehaus, Geldinstitute, Naturbad, Sportstätten und vieles mehr sind vorhanden.

 

Verkehrsanbindung:

Autobahn A9 - Anschlussstelle Linthe ca. 6,0 km

Bundesstraße B 246 ca. 1,0 km

Bahnhof Brück (Strecke Berlin-Dessau) ca. 2,0 km

 

Angebote mit konkreten Angaben zum Kaufpreis, Nutzungszweck und zur Finanzierung des Kaufpreises und des Bauvorhabens richten Sie bitte spätestens bis zum

 

05. Juni 2020 

 

an das Amt Brück, Kennwort: Straße des Friedens 113

Ernst-Thälmann-Straße 59, 14822 Brück (Tel.: 033844/62-472).

Eine Besichtigung ist nach Terminabsprache möglich.

 

Weitere Informationen:

 

Zuzüglich zum Kaufpreis sind vom Erwerber alle noch in Zukunft anfallenden Erschließungsmaßnahmen und die zur Durchführung des Kaufvertrages anfallenden Nebenkosten (Notarkosten, Grunderwerbsteuer usw.) zu tragen.

 

Folgende Festlegungen werden in den Kaufvertrag aufgenommen:

- Mehrerlösklausel für den Zeitraum von 10 Jahren

- Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren nach Besitzübergang

- Freistellung von Haftungsansprüchen nach Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG)

- Herstellung Grundstücks- und Hausanschlüsse sowie Grundstückszufahrt auf eigene Kosten