Bewerbung zur Wahl der Schöffen (Ehrenamtliche Richter in allgemeinen Strafsachen) für die Jahre 2024 bis 2028

Amt Brück, den 07. 02. 2023
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Zum 31.12.2023 endet die Amtsperiode der ehrenamtlichen Richter in Strafsachen des Erwachsenen-und Jugendrechtes an den Amts- und Landgerichten.

Durch die Präsidentin des Landgerichtes Potsdam wurde festgelegt, dass für die Wahl der Schöffen und Ersatzschöffen beim Amtsgericht Brandenburg und Landgericht Potsdam eine Vorschlagsliste für folgende Gemeinden aufzustellen ist:

  • Gemeinde Borkheide   2 Schöffen          4 vorzuschlagende Personen
  • Gemeinde Borkwalde  1 Schöffe             2 vorzuschlagende Personen
  • Stadt Brück                     2 Schöffen          4 vorzuschlagende Personen
  • Gemeinde Golzow        1 Schöffe             2 vorzuschlagende Personen

Es kann sich auch aus den Gemeinden Linthe und Planebruch für das Schöffenamt beworben werden. Für diese Gemeinden wird dann eine eigene Liste erstellt.

Bewerben kann sich, wer deutscher Staatsbürger und der deutschen Sprache mächtig ist, das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, in der Gemeinde des Amtes Brück wohnt und für das Amt geeignet sowie nicht in Vermögensverfall geraten ist.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (Erwachsenenrecht) ab sofort bis spätestens zum 22.03.2023 beim Amt Brück, FB Ordnung & Soziales, Ernst-Thälmann-Straße 59 in 14822 Brück.

Das Bewerbungsformular kann unter www.amt-brueck.de oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Sofern Sie digitale Medien nicht nutzen, kann es kann Ihnen bei Bedarf zugesandt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter der o.g. Anschrift sowie telefonisch unter 033844/ 62341 (Frau Jahn) oder unter .

 

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