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Bieterverfahren Feuerwehrfahrzeuge

Amt Brück, den 28. 09. 2022
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Das Amt Brück veräußert folgende außer Dienst gestellte Feuerwehrfahrzeuge im Zuge eines Bieterverfahrens:

 

  1. Hersteller IFA, Modell W 50

Erstzulassung: 01.07.1977

Laufleistung abgelesen: 21.226 Km

derzeit als Einsatzfahrzeug der Ortswehr Borkwalde eingesetzt, Außerdienststellung erfolgt noch im August 2022

Mindestgebot: 2.261,00 Euro  

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  1. Hersteller Barkas, Modell B 1000

Erstzulassung: 23.11.1966

Laufleistung abgelesen: 11.378 Km

zuletzt als Einsatzfahrzeug der Ortswehr Deutsch Bork eingesetzt, Außerdienststellung im Jahr 2019

Fahrzeug ist derzeit nicht fahrbereit

Mindestgebot: 2.380,00 Euro

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Nachfolgend informieren wir Sie über die Voraussetzungen, um sich am Fahrzeugkauf zu beteiligen. Diese Informationen gelten nur für solche Verkäufe, bei denen das Amt ein Bieterverfahren für ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer festgelegten Frist durchführt.


1. Form des Gebotes
Das Gebot ist schriftlich, in einem geschlossenen Umschlag, an Amt Brück – SG Brandschutz - unter der Adresse Ernst-Thälmann-Str. 59, 14822 Brück zu richten und mit dem Vermerk: „Bieterverfahren Fahrzeug Feuerwehr W 50“ oder „Bieterverfahren Fahrzeug Feuerwehr B 1000“zu versehen.


2. Inhalt des Gebotsschreibens
Das Gebot muss Namen und Anschrift des oder der Bieter und die Bezeichnung des Fahrzeuges enthalten. Es muss auf einen bestimmten Betrag in volle Euro lauten und darf nicht von anderen Geboten abhängig gemacht werden. Das Mindestgebot darf nicht unterschritten werden.

3. Frist

Die Gebotsfrist wird dadurch gewahrt, dass das Gebotsschreiben bis zum Ablauf der Frist, am 21.10.2022 um 12.00 Uhr im Amt Brück - SG Brandschutz -, Ernst-Thälmann-Str. 59, 14822 Brück, eingeht. Das Gebotsschreiben kann in den Briefkasten am Haupteingang eingeworfen oder persönlich in der Verwaltung übergeben werden.

 

4. Rechtswirkung
Die Abgabe eines Gebotes begründet weder Ansprüche auf Abschluss eines Kaufvertrages noch andere Ansprüche.

5. Benachrichtigung
Das Amt Brück ist nicht verpflichtet, Bieter, die ein Gebot innerhalb der Bieterfrist, aber unter fehlender Einhaltung der vorgenannten Voraussetzungen einreichen, über den oder die Mängel vor Ablauf der Frist oder nachher zu informieren.
Alle Bieter erhalten nach Auswertung der Gebote eine Benachrichtigung, die Form steht dem Amt Brück frei.

 


6. Kontaktdaten / Ansprechpartner
Amt Brück

SG Brandschutz

Frau Feuerherdt

Ernst-Thälmann-Str. 59

14822 Brück

Tel: 033844/62113

E-Mail

 

Bild zur Meldung: Bieterverfahren Feuerwehrfahrzeuge


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