Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Herbstzeit – Pflanzzeit, aber richtig!

21. 09. 2022
0 Kommentare

Einen Baum oder Strauch zu pflanzen ist grundsätzlich immer eine gute Sache, allerdings bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, diese nicht auf Stadt- oder Gemeindegrund zu pflanzen. Unter den Grünstreifen oder ähnlichen öffentlichen Flächen verlaufen oft Ver- und Entsorgungsleitungen, die durch das Wurzelwerk - besonders wenn die Pflanze nach ein paar Jahren groß wird - beschädigt werden können. Darüber hinaus werden alle fest mit dem Boden verbundenen Sachen, also auch Bäume oder Sträucher, automatisch zum Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers. Daraus erwächst ein weiteres Problem, nämlich die   Verkehrssicherungspflicht, für die dann an die Stadt oder Gemeinde zuständig wäre. Zu den Verkehrssicherungspflichten gehört zum einen die Baumpflege an sich (tote Äste entfernen), die Versicherung gegen Schadensereignisse, als auch die Sicherstellung freier Sichtachsen für den Verkehr. Die Kommune käme also unfreiwillig für weiteren Baum- und Strauchbestand in die Verantwortung, was bei der Vielzahl der bereits jetzt zu erfüllenden Aufgaben durch unsere Bauhöfe nicht leistbar wäre.

Sollten Sie also Ihr Wohnumfeld mit Bäumen oder Sträuchern verschönern wollen, pflanzen Sie diese bitte nur auf Ihrem eigenen Grundstück an.

 

Im Übrigen gilt die Verkehrssicherungspflicht auch für Pflanzen die von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Raum ragen. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch hier Sichtachsen nicht versperrt werden und Gehwege frei passierbar sind. Besonders an Straßenkreuzungen und Einmündungen, aber auch an jeder Grundstückszufahrt ist freie Sicht auf den gesamten Verkehr unabdingbar.

 

Bild zur Meldung: Herbstzeit – Pflanzzeit, aber richtig!


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
__    __     ___     _____       ___    
\ \\ / //   / _ \\  |  __ \\    / _ \\  
 \ \/ //   | / \ || | |  \ ||  / //\ \\ 
  \  //    | \_/ || | |__/ || |  ___  ||
   \//      \___//  |_____//  |_||  |_||
    `       `---`    -----`   `-`   `-` 
                                        
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

19. 04. 2024

 

19. 04. 2024 - Uhr

 

20. 04. 2024

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 507151