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Jobcenter MAIA informiert zur Einmalzahlung und zum Sofortzuschlag

28. 06. 2022
0 Kommentare

Einmalzahlung ab Juli 2022


Kundinnen und Kunden der Jobcenter, die im Juli 2022 Anspruch auf Arbeitslosengeld II
oder Sozialgeld haben, erhalten eine Einmalzahlung von 200 Euro.
Voraussetzung ist, dass es sich hierbei entweder um volljährige Alleinstehende und
Alleinerziehende (Regelbedarfsstufe 1) oder um volljährige Partner (Regelbedarfsstufe 2)
handelt. Auf diese Weise soll die finanzielle Mehrbelastung durch gestiegene
Lebenshaltungskosten zumindest zum Teil ausgeglichen werden.
Um die Einmalzahlung vom Jobcenter zu erhalten, müssen Sie keinen Antrag stellen. Die
Gewährung erfolgt automatisch.


Sofortzuschlag für Kinder ab Juli 2022


Familien, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, erhalten einen monatlichen
Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Diese Auszahlung erfolgt ebenfalls automatisch und
bedarf keinem gesonderten Antrag, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Das Kind hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Es lebt mit den Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt zusammen
    • Das Kind erhält Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Das Jobcenter MAIA wird die Einmalzahlung und den Sofortzuschlag ab der 27.
Kalenderwoche zur Zahlung an die Berechtigten anweisen.


Haben Sie Rückfragen zur Einmalzahlung oder zum Sofortzuschlag? Dann melden Sie sich
gern per E-Mail über oder telefonisch unter der
Nummer 033841 91-800.

 

Bild zur Meldung: Jobcenter MAIA informiert zur Einmalzahlung und zum Sofortzuschlag


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