Neubesetzung Amtswehrführer*in
Neubesetzung Amtswehrführer*in
Freiwillige Feuerwehr Amt Brück
Im Amt Brück soll für die Dauer von 6 Jahren die Stelle der Amtswehrführung neu besetzt werden.
Alle Kameraden*innen, die die notwendigen Voraussetzungen für die Funktion erfüllen, haben die Möglichkeit, sich zu bewerben.
Zum/Zur Amtswehrführer*in bestellt werden kann, wer folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt:
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mindestens vier Jahre einer Freiwilligen Feuerwehr angehört, |
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2. |
die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt, |
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3. |
die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei der Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet, a) Mindestvoraussetzung:
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b) |
Erforderliche Lehrgänge |
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Abgeschlossene Ausbildung Zugführer |
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Abgeschlossene Ausbildung Leiter einer Feuerwehr |
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Abgeschlossene Ausbildung Führer von Verbänden |
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c) |
Verpflichtung |
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Sind die erforderlichen Lehrgänge nicht vorhanden, sollte eine schriftliche Bereitschaft eingereicht werden, die fehlenden Ausbildungen innerhalb von 2 Jahren entsprechend der Verordnung über Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren erfolgreich zu absolvieren. |
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4. |
die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, |
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5. |
das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. |
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Die Bewerbungen sind schriftlich bis zum 11.02.2022 mit folgenden Unterlagen: |
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1. |
Tabellarischer Lebenslauf |
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2. |
Lehrgangsnachweise |
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im Amt Brück, Brandschutz, Ernst-Thälmann-Str. 59, 14822 Brück einzureichen.
Bewerbungen, die nach dem 11.02.2022 eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Köhler
Amtsdirektor
Bild zur Meldung: Neubesetzung Amtswehrführer*in