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Neubesetzung Amtswehrführer*in

14. 01. 2022
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Neubesetzung Amtswehrführer*in

Freiwillige Feuerwehr Amt Brück

 

 

Im Amt Brück soll für die Dauer von 6 Jahren die Stelle der Amtswehrführung neu besetzt werden.

 

Alle Kameraden*innen, die die notwendigen Voraussetzungen für die Funktion erfüllen, haben die Möglichkeit, sich zu bewerben.

 

 

Zum/Zur Amtswehrführer*in bestellt werden kann, wer folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt:

 

1.

mindestens vier Jahre einer Freiwilligen Feuerwehr angehört,

2.

die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,

3.

die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei der Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet,

a)        Mindestvoraussetzung:

 

-

Abgeschlossene Ausbildung Gruppenführer

 

b)

Erforderliche Lehrgänge

   

-

Abgeschlossene Ausbildung Zugführer

   

-

Abgeschlossene Ausbildung Leiter einer Feuerwehr

   

-

Abgeschlossene Ausbildung Führer von Verbänden

 

c)

Verpflichtung

   

Sind die erforderlichen Lehrgänge nicht vorhanden, sollte eine schriftliche Bereitschaft eingereicht werden, die fehlenden Ausbildungen innerhalb von 2 Jahren entsprechend der Verordnung über Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren erfolgreich zu absolvieren.

4.

die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten,

5.

das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

       
     

 

Die Bewerbungen sind schriftlich bis zum 11.02.2022 mit folgenden Unterlagen:

1.

Tabellarischer Lebenslauf

2.

Lehrgangsnachweise

 

 

im Amt Brück, Brandschutz, Ernst-Thälmann-Str. 59, 14822 Brück einzureichen.

 

Bewerbungen, die nach dem 11.02.2022 eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Köhler

Amtsdirektor

 

Bild zur Meldung: Neubesetzung Amtswehrführer*in


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Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

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