Aktuelle Informationen zu Corona im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Der Landkreis informiert:
I.
„3 G“ am Arbeitsplatz in der Kreisverwaltung – Dies gilt auch für den
Besucherverkehr!
Mit Wirkung vom 25.11.2021 gilt in der Kreisverwaltung für alle Mitarbeitenden die 3 G
– Regel am Arbeitsplatz, das heißt alle Kolleginnen und Kollegen müssen entweder
geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie die Verwaltungsgebäude betreten
wollen.
Das gilt auch für den Besucherverkehr!
Besucherinnen und Besucher dürfen die Gebäude der Kreisverwaltung grundsätzlich
nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bei Betreten der
Verwaltungsgebäude haben sie einen Impf-, Genesenen- oder zertifizierten
Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, zur Kontrolle vorzulegen.
Die Mitarbeitenden des Wachschutzes sind legitimiert, dies zu überprüfen.
An Standorten ohne Wachschutz ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, der den
Termin vereinbart hat, verpflichtet, die Nachweise zu prüfen!
II.
Keine Anmeldung für Heilpraktikerüberprüfung in diesem Jahr
Das Gesundheitsamt nimmt in diesem Jahr keine Anmeldungen für die
Überprüfung der Heilpraktiker*innen im Landkreis im März 2022 entgegen. Die
nächste Überprüfung wird im Oktober 2022 sein. Siehe www.potsdam-mittelmark.de
…
III.
Hohe Corona-Fallzahlen: Priorisierung bei Nachverfolgung von
Kontaktpersonen nach Maßgabe des MSGIV
Angesichts rasant steigender Corona-Infektionszahlen kommen auch in Brandenburg
die Gesundheitsämter an ihre Grenzen. Aus diesem Grund empfiehlt das
Gesundheitsministerium den kommunalen Gesundheitsämtern, ihre Aufgaben in
dieser ernsten Lage noch stärker zu priorisieren. Das betrifft insbesondere die
Nachverfolgung von Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle sowie die
Anordnung von Quarantäne. Eine intensive und umfangreiche Nachverfolgung
aller Kontaktpersonen ist in dieser Lage nicht mehr möglich. Auch die
Überwachung der Quarantäneanordnungen und der Reiserückkehrenden aus
Variantengebieten kann von den Gesundheitsämtern aktuell nicht mehr gewährleistet
werden. Mit einem Erlass-Schreiben an die 18 Gesundheitsämter der Landkreise und
kreisfreien Städte im Land Brandenburg hatte das Gesundheitsministerium über
einheitliche Grundsätze zur Optimierung informiert.
Bild zur Meldung: Aktuelle Informationen zu Corona im Landkreis Potsdam-Mittelmark