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Aktuelle Informationen zu Corona im Landkreis Potsdam-Mittelmark

24. 11. 2021
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Der Landkreis informiert:

I.

„3 G“ am Arbeitsplatz in der Kreisverwaltung – Dies gilt auch für den

Besucherverkehr!

Mit Wirkung vom 25.11.2021 gilt in der Kreisverwaltung für alle Mitarbeitenden die 3 G

– Regel am Arbeitsplatz, das heißt alle Kolleginnen und Kollegen müssen entweder

geimpft, genesen oder getestet sein, wenn sie die Verwaltungsgebäude betreten

wollen.

Das gilt auch für den Besucherverkehr!

Besucherinnen und Besucher dürfen die Gebäude der Kreisverwaltung grundsätzlich

nur betreten, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Bei Betreten der

Verwaltungsgebäude haben sie einen Impf-, Genesenen- oder zertifizierten

Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, zur Kontrolle vorzulegen.

Die Mitarbeitenden des Wachschutzes sind legitimiert, dies zu überprüfen.

An Standorten ohne Wachschutz ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, der den

Termin vereinbart hat, verpflichtet, die Nachweise zu prüfen!

 

II.

Keine Anmeldung für Heilpraktikerüberprüfung in diesem Jahr

Das Gesundheitsamt nimmt in diesem Jahr keine Anmeldungen für die

Überprüfung der Heilpraktiker*innen im Landkreis im März 2022 entgegen. Die

nächste Überprüfung wird im Oktober 2022 sein. Siehe www.potsdam-mittelmark.de

III.

Hohe Corona-Fallzahlen: Priorisierung bei Nachverfolgung von

Kontaktpersonen nach Maßgabe des MSGIV

Angesichts rasant steigender Corona-Infektionszahlen kommen auch in Brandenburg

die Gesundheitsämter an ihre Grenzen. Aus diesem Grund empfiehlt das

Gesundheitsministerium den kommunalen Gesundheitsämtern, ihre Aufgaben in

dieser ernsten Lage noch stärker zu priorisieren. Das betrifft insbesondere die

Nachverfolgung von Kontaktpersonen bestätigter COVID-19-Fälle sowie die

Anordnung von Quarantäne. Eine intensive und umfangreiche Nachverfolgung

aller Kontaktpersonen ist in dieser Lage nicht mehr möglich. Auch die

Überwachung der Quarantäneanordnungen und der Reiserückkehrenden aus

Variantengebieten kann von den Gesundheitsämtern aktuell nicht mehr gewährleistet

werden. Mit einem Erlass-Schreiben an die 18 Gesundheitsämter der Landkreise und

kreisfreien Städte im Land Brandenburg hatte das Gesundheitsministerium über

einheitliche Grundsätze zur Optimierung informiert.

 

Bild zur Meldung: Aktuelle Informationen zu Corona im Landkreis Potsdam-Mittelmark


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