Startseite   |   Login   |   Impressum   |   Datenschutz
 
Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Haben Sie noch einen Papierführerschein? Dann denken Sie an die Umtauschfristen.

10. 11. 2021
0 Kommentare

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

bitte denken Sie an den Pflichtumtausch der Papierführerscheine. Nach Recherchen unserer Führerscheinstelle sind in diesem Jahr bisher 5 000 Führerscheine umgetauscht worden. Per 31. Oktober 2021 haben wir festgestellt, dass bis zum Fristende 19.01.2025 noch ca. 35 000 Papierführerscheine umgetauscht werden müssen,

 

das heißt:
für die Jahrgänge  1953-1958  ist das Fristende bereits der 19.01.2022! und
für die Jahrgänge  1959-1964  ist das Fristende              der 19.01.2023!

Allein die genannten Jahrgänge bedeuten den Umtausch von ca. 20 000 Führerscheinen!
Leider ist das Umtauschverhalten unserer Bürgerinnen und Bürger noch schleppend und die zuständige Führerscheinstelle möchte vermeiden, dass alle notwendigen Anträge zu kurzfristig und in nicht zu bewältigenden Mengen knapp vor Toresschluss ankommen.

 

Der favorisierte Weg ist die Antragstellung auf dem Postweg, denn diese Variante hat sich seit Beginn von „Corona“ als absolut praktikabel erwiesen. Dem Bürger erspart es den terminabhängigen Weg zur Fahrerlaubnisbehörde und den Mitarbeitenden wird durch die Vermeidung der persönlichen Bürgerkontakte eine wesentlich zügigere Bearbeitung ermöglicht.

 

In den nächsten Tagen können sich Betroffene mit Hilfe von Flyern und Plakaten, die im gesamten Landkreis verteilt wurden, nochmals informieren oder schauern Sie auf die Internetseite des Landkreises www.potsdam-mittelmark.de . Auch hier finden Sie alle notwendigen Angaben!

Unten können Sie sich den Flyer mit Fragen und Antworten zum Führerscheinumtausch herunterladen.

 

Bild zur Meldung: Haben Sie noch einen Papierführerschein? Dann denken Sie an die Umtauschfristen.


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
  _  __    _____    _    _    __   __  
 | |/ //  |  ___|| | || | ||  \ \\/ // 
 | ' //   | ||__   | || | ||   \ ` //  
 | . \\   | ||__   | \\_/ ||    | ||   
 |_|\_\\  |_____||  \____//     |_||   
 `-` --`  `-----`    `---`      `-`'   
                                       
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)

KONTAKT

 

Amt Brück
Ernst-Thälmann-Str. 59
14822 Brück

 

Tel.: (033844) 620

Fax: (033844) 62119

E-Mail:

 

Sprechzeiten:

Dienstag   09:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag  09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr

Freitag  09:00-12:00 Uhr (nur Einwohner- und Meldewesen)

 

Durchwahl

Einwohner- und Meldewesen:

(033844) 62334 und 62338

E-Mail:

Link:

Einwohner- und Meldewesen

MAERKER & Waldbrandgefahrenstufe

Maerker - Amt Brück

 

 

 

Was bedeuten die Waldbrandgefahrenstufen?

Ratsinformationssystem
RIS-Logo 
Veranstaltungen
 

Nächste Veranstaltungen:

24. 04. 2024

 

25. 04. 2024

 

26. 04. 2024

 
 
 
UNSERE GEMEINDEN

offizielles Logo Borkwalde

Logo Gemeinde Planebruch

Wappen Borkheide

Wappen Stadt Brück

Kirche Golzow

Kirche Linthe

Besucher: 507620