Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten!

14. 10. 2021
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Das Ordnungsamt informiert

 

Verbrennen von Gartenabfällen ist verboten!        

 

Amt Brück. Der Herbst ist gekommen, und das Ordnungsamt erreichen wieder zahlreiche Beschwerden wegen Rauchbelästigungen durch Gartenfeuer. Von Wäsche, die nach dem Trocknen nochmals gewaschen werden muss, über Atemprobleme bis hin zu schlaflosen Nächten, weil der Rauch durch das offene Schlafzimmerfenster herein zieht, reicht die Palette der Beschwerden. Dabei ist das Verbrennen von Gartenabfällen aus privaten Hausgärten  bereits seit vielen Jahren generell untersagt! Zu Gartenabfällen zählen neben Kartoffelkraut und Laub auch frischer Baumverschnitt, Nadeln, Rasenschnitt sowie Strauchwerk, also alles, was im Garten wächst. Gerade in der Herbst- und Frühjahrszeit, wenn die Bäume und Büsche verschnitten werden, häufen sich die unerlaubten Gartenfeuer. Nach wie vor gibt es Mitbürger, die dann alles, was sie in ihrem Garten abschneiden oder zusammenharken, zu einem Feuer aufschichten und verbrennen. Dies ist weder zeitgerecht noch zulässig. Für Verstöße gegen das Verbot des Verbrennens von Gartenabfällen sieht das Gesetz daher ein Bußgeld  vor.

Gute Alternativen sind die Kompostierung von Grünschnitt und Laub auf dem eigenen Grundstück, das Schreddern von Geäst oder die Abgabe bei einer Kompostieranlage. Übrigens können Sie mit einem Reisighaufen in einer Gartenecke auch aktiv etwas für den Naturschutz tun - Igel und andere Kleintiere finden darin ein sicheres Winterquartier.

 

Gestattet sind lediglich kleine Holzfeuer mit trockenem, naturbelassenem Holz. Da Holz sehr langsam trocknet, soll es vor dem Verbrennen etwa 2 Jahre gut durchlüftet gelagert werden. Wenn dann auch die erforderlichen Sicherheitsabstände eingehalten werden und sichergestellt ist, dass die Nachbarschaft nicht belästigt und auf keinen Fall gefährdet wird, Wind und Wetter mitspielen, der Stapel einen Kubikmeter nicht überschreitet und die Brandstelle bis zum vollständigen Verlöschen überwacht wird, ist gegen ein romantisches Lagerfeuer nichts einzuwenden.

 

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg (MLUK). Sollten Sie darüber hinaus noch Fragen zum Verbrennen im Freien haben, so können Sie sich unter oder der Telefonnummer 033844 - 62 337 an den zuständigen Mitarbeiter wenden.

 

Weitere Informationen finden Sie auch im unten verlinkten Faltblatt.

 

 

 

Bild zur Meldung: Bildnachweis: M. Jahn


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