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Volksbegehren "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten""

20. 01. 2022
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Das verlangte Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

 

Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für „Sandpisten“

 

Der Landtag wird aufgefordert, die gemeindlichen Erschließungsbeiträge für sogenannte „Sandpisten“ abzuschaffen, d. h. für Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem 3. Oktober 1990 hergestellt oder für Verkehrszwecke genutzt wurden. Der Landtag möge eine entsprechende Änderung des Kommunalabgabengesetzes vornehmen.

 

Begründung: Straßen sind Teil der Infrastruktur und damit der Daseinsvorsorge für jedermann. Als öffentlicher Raum sollten sie auch durch die Allgemeinheit finanziert werden. Ein besonderer Vorteil für anliegende Grundstücke ist nicht quantifizierbar. Eine Anliegerbeteiligung an Erschließungsbeiträgen ist nur gerechtfertigt, wenn es sich um neu angelegte Straßen handelt, weil sie dann erstmals die Möglichkeit erhalten, ihr Grundstück auch mit Fahrzeugen zu erreichen. Bei einer seit Jahrzehnten bestandenen „Sandpiste“ bestand diese Möglichkeit aber auch schon früher. Dann sollten die Anlieger auch darauf vertrauen dürfen, dass aufgrund der langjährigen Benutzungsmöglichkeit keine Erschließungsbeitragspflichten mehr für die Fahrbahn, die Entwässerung, den Gehweg und das Straßenbegleitgrün entstehen werden. Erfolgt gleichwohl eine Heranziehung, führt dies bei den Betroffenen häufig zu Unverständnis und untergräbt das Vertrauen in die Rechtsordnung. Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Gerechtigkeit ist es geboten, sog. „Sandpisten“ von der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen auszunehmen. Im Übrigen werden auch bei Landes- und Bundesstraßen keine Erschließungsbeiträge erhoben.

 

Unten können Sie die amtliche Bekanntmachung des Landes, unseres Amtes sowie den Antrag auf Zusendung eines Eintragungsscheines herunterladen. Ab Morgen, den 12.10.2021 beginnt die Eintragungsmöglichkeit für das Volksbegehren.

 

Eintragungslisten zur persönlichen Unterschriftsleistung liegen

a) im Bürgerservice des Amtes Brück (während der allgemeinen Dienstzeiten)

b) bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern der Gemeinden Borkwalde und Borkheide (zu deren Sprechstunden siehe Bekanntmachung)

bereit.

 

Bild zur Meldung: Volksbegehren "Volksinitiative zur Abschaffung der Erschließungsbeiträge für "Sandpisten""


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