Hort-/Kita-Notbetreuung ab 19.04.2021
Liebe Eltern,
in den Vorschriften zur Notbetreuung hat es Änderungen gegeben. Daher finden Sie hier das neue Antragsformular verlinkt.
Personen, die bereits seit Januar 2021 einen Notbetreuungsanspruch haben, behalten diesen auch. Wer abgelehnt wurde, aber aus den neuen genannten Gründen nun doch einen Notbetreuungsanspruch hat, sollte einen erneuten Antrag stellen.
Neu: Die Hort-Notbetreuung wird ausgeweitet für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 (bisher: Jahrgangsstufen 1 bis 4).
Einen Anspruch auf eine Notbetreuung (Kitas und Horte) haben:
- Kinder, die aus Gründen der Wahrung des Kindeswohls oder aufgrund von Schulen festgestellter besonderer sozialer Unterstützungsbedarfe zu betreuen sind,
- Kinder, von denen mindestens ein Personensorgeberechtigter (Hinweis: in bisheriger Verordnung stand „beide Personensorgeberechtigte“) in kritischen Infrastrukturbereichen innerhalb oder außerhalb des Landes Brandenburg beschäftigt sind, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann,
- Kinder von Alleinerziehenden, soweit eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann.
Die Anträge sind direkt in der Amtsverwaltung zu stellen, nicht in den Einrichtungen oder anderweitig abzugeben.
Eine Antragstellung per E-Mail muss aus datenschutzrechtlichen Gründen versagt bleiben!
Das aktualisierte Antragsformular finden Sie unten auf dieser Seite.
Bild zur Meldung: Amt Brück
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