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Brandenburg beschließt Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

18. 04. 2021
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Das Land Brandenburg hat am Samstag, den 17. April 2021 bekannt gegeben:

Ab Montag (19. April 2021) gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung in der Zeit von 22 bis 5 Uhr. Bei Überschreitung einer Inzidenz von 200 treten weitere Maßnahmen im Bereich Kitas und Schulen in Kraft.

Konkret bedeutet das u.a. folgende Neuerungen im Falle der Notbremse:

Nächtliche Ausgangsbeschränkungen (neu / ähnlich der Regelung über Ostern): In der Zeit von 22 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.

Kultur- und Freizeiteinrichtungen (geändert / verschärft): Alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen für den Publikumsverkehr geschlossen werden: das betrifft neben Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäusern, Galerien, Planetarien, Archiven und öffentlichen Bibliotheken jetzt auch Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten.

Neu: Die Hort-Notbetreuung wird ausgeweitet für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 (bisher: Jahrgangsstufen 1 bis 4).

Vollständig Geimpfte brauchen keinen negativen Testnachweis: Personen, die eine für den vollständigen Impfschutz nötige mindestens 14 Tage zurückliegende Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus erhalten haben, eine entsprechende Impfdokumentation vorlegen können und keine Symptome einer COVID-19-Erkrankungen aufweisen, können Angebote, die bisher nur mit einem negativen Testergebnis genutzt werden dürfen, ohne Vorlage eines Testergebnisses nutzen. Dies gilt auch für Berufsausübungen, für die negative Tests vorgeschrieben sind, z. B. in Schulen und Kitas.

Weitere Neuerungen gibt es im Bereich Demonstrationen und der Faktoren, die bei der Beurteilung der Infektionslage herangezogen werden.

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat das Überschreiten der Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen am Sonntag, den 18. April 2021 bekanntgegeben, womit ab Montag, den 19. April 2021 im Landkreis die Notbremse wie oben beschrieben gilt.

 

Mehr Informationen zur Notbremse und zu weiteren Regularien finden Sie hier:

 

https://www.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=bb1.c.700246.de

 

 

Bild zur Meldung: Brandenburg beschließt Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung


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