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Gartenfeuer: was ist erlaubt - und was nicht?

18. 02. 2021
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Gartenfeuer: was ist erlaubt - und was nicht?

Für das Wochenende sind frühlingshafte Temperaturen vorhergesagt, und die ersten fleißigen Gartenfreunde wurden bereits gesichtet. Zuerst muss meist aufgeräumt werden, was liegt da näher, als ein kleines Gartenfeuerchen? Doch halt! Hier gibt es einiges zu beachten.

Für ein Feuer im Freien darf nur naturbelassenes, trockenes Holz, wie Holzscheite, kurze Äste, Reisig, Zapfen oder auch Holzbriketts, verwendet werden. Frisch geschlagenes Holz trocknet sehr langsam. Erst wenn die Holzscheite längere Zeit gut durchlüftet gelagert wurden, sind sie trocken. Gartenabfälle wie Rasenschnitt und Laub sowie frischer Baum- und Strauchschnitt, dürfen grundsätzlich nicht verbrannt, sondern sollten kompostiert werden. Für Abfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Schutzmitteln behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz sowie Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten besteht ein Brenn- und Kompostierverbot.

 

Ganz wichtig ist auch: Sprechen Sie zuallererst mit Ihren Nachbarn. Und wenn Sie sich einig sind (vielleicht will er ja auch mal was verbrennen, oder ist an einem Wochenende gar nicht da), dann ist fast schon alles geklärt. Jetzt nur noch die 10 goldenen Regeln aus dem Flyer nicht aus den Augen verlieren, dann kann fast schon gar nichts mehr schief gehen.

 

Und was mache ich mit dem anderen Abfall? Das kommt ganz drauf an. Schauen Sie doch mal in das Abfall-abc der APM, die sind schließlich Abfall-Spezialisten.

 

https://www.apm-niemegk.de/apm-kundendienst/abfall-abc-hm

 

Oder lassen Sie sich telefonisch beraten. Unsere Mitarbeiter im Ordnungsamt helfen Ihnen gerne. Telefon 033844-62337.

 

Im unten angehängten Flyer können Sie alles noch mal ganz genau nachlesen.

 

Bild zur Meldung: Gartenfeuer


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