Corona-Pressemitteilung vom 22. Oktober 2020
Pressemitteilung vom 22. Oktober 2020
Liebe Bürgerinnen und Bürger des Amtes Brück,
auch heute erhalten Sie wieder neueste Informationen aus der Verwaltung des Amtes Brück.
- Aktuelles aus dem Amt Brück
- Anzahl erkrankter Personen im Amt und 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Für das Amtsgebiet Brück ist die Lage leicht verändert:
neue Fälle: |
1 |
aktuell infizierte Personen: |
2 |
genesene Personen: |
22 |
verstorbene Person: |
1 |
laborbestätigte Coronafälle insgesamt: |
25 |
Quelle: Gesundheitsamt Potsdam-Mittelmark SurVNet@RKI; Stand: 22. Oktober 2020 (10:00 Uhr)
b. 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Nach Meldung des Landkreises Potsdam-Mittelmark liegt der heutige 7-Tage-Inzidenz Wert bei 35,55.
c. Regelungen durch Überschreiten des Inzidenzwertes – 35 –
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat am heutigen Tage den Inzidenzwert mit 35,55 angegeben. Damit gelten ab sofort und für die Dauer von zunächst 10 Tagen gem. der fünften Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung nachfolgende Regelungen:
- Mund-Nasen-Bedeckung ab dem 6. Lebensjahr ist Pflicht:
- In Gaststätten die Beschäftigten mit Gästekontakt sowie für Gäste, soweit sie sich nicht auf ihrem festen Platz aufhalten; dies gilt auch bei geschlossenen Gesellschaften in Gaststätten oder sonstigen für Feierlichkeiten angemieteten Räumlichkeiten.
- In Büro- und Verwaltungsgebäuden für die Beschäftigten sowie Besucherinnen und Besucher, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht sicher eingehalten werden kann.
- In Aufzügen.
- Auf denjenigen öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen, auf denen der Mindestabstand von 1,5 Metern durch einen erheblichen Teil der anwesenden Personen nicht eingehalten wird oder aufgrund der räumlichen Verhältnisse oder der Anzahl der anwesenden Personen nicht eingehalten werden kann.
II. Verboten sind Veranstaltungen…
- unter freiem Himmel mit mehr als 250 zeitgleich anwesenden Gästen.
- in geschlossenen Räumen mit mehr als 150 zeitgleich anwesenden Gästen.
- im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 15 zeitgleich Anwesenden.
- in öffentlichen oder angemieteten Räumen mit mehr als 25 zeitgleich Anwesenden.
- Verboten ist außerdem in Gaststätten der Ausschank von alkoholischen Getränken in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages.
Sofern das Infektionsgeschehen in dem betreffenden Landkreis oder der betreffenden kreisfreien Stadt lokal begrenzt ist und dies durch die zuständige Behörde öffentlich bekanntgegeben wurde, beschränken sich die Vorschriften auf die bekanntgegebenen Gebiete.
III. Private Veranstaltungen
Private Veranstaltungen mit mehr als sechs zeitgleich Anwesenden außerhalb des eigenen Haushalts diese mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn dem zuständigen Gesundheitsamt unter Angabe des Veranstaltungsortes und der geplanten Anzahl der Teilnehmenden anzeigen.
Nachfragen zu Anmeldungen von Veranstaltung im Sinne von Punkt III. sowie zum Alkoholausschank im Sinne des Punkt II. richten Sie bitte an den Landkreis Potsdam-Mittelmark unter Telefon 033841 / 91111 oder
d. Information für die Eltern von Kindern in Kindertageseinrichtungen
Aufgrund der derzeitigen besonderen Situation und noch nicht abzuschätzenden Entwicklung der Ausbreitung von Covid-19 möchten wir jedes mögliche Risiko der Gefährdung von Kindern, Eltern und Erzieherinnen so gering wie möglich halten.
Hierfür benötigen wir auch Ihre Unterstützung. Ich bitte Sie ausdrücklich, besonders auf mögliche Krankheitsanzeichen einer Covid-19 - Erkrankung zu achten. Im Zweifelsfall rufen Sie bitte die Corona – Hotline des Landkreises Potsdam-Mittelmark unter 033841 / 91111 oder das Amt Brück unter 033844 / 62-330 an.
Zudem ist ab Freitag, 23. Oktober 2020, folgendes zu beachten:
Ab Freitag, dem 23. Oktober 2020 müssen die Kinder wieder am Eingangsbereich in Empfang genommen/übergeben werden. Beim notwendigen Betreten (z.B. Elterngespräch) der Einrichtung durch Eltern (oder andere betriebsfremde Personen) ist ein geeigneter Mund- Nasenschutz zu tragen. Elternversammlungen werden auf ein Mindestmaß eingeschränkt. Diese Gruppen sind so klein wie möglich zu halten. Entsprechende Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Hierzu gehört auch eine ausreichende Frischluftzufuhr.
2. Lagebild Corona in unserem Landkreis
Zusammenfassung der aktuellen Zahlen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark nach Meldedatenbank SurVNet + weitere Meldewege für den 21. Oktober 2020 (12:00 Uhr):
Laborbestätigte Fälle (Methode PCR) ~ 809 Personen
Aktuell an Covid-19 Erkrankte ~ 94 Personen
Genesene in Zusammenhang mit Sars-CoV-2 ~ 677 Personen
Todesfälle in Zusammenhang mit Sars-CoV-2 43 Personen
Fälle pro 100.000 Einw. und Gesamtzahl der Neuinfektionen im Landkreis Potsdam-Mittelmark innerhalb der letzten 7 Tage 35,55
3. Landeslage
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten COVID-19 - Fälle innerhalb der letzten 24 Stunden um 202 erhöht.
So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 6.144 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 22.10.2020, 08:30 Uhr).
Aktuell werden 104 Personen wegen COVID-19 stationär behandelt, davon werden 14 Personen intensivmedizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.480 Menschen als genesen.
Somit liegt die Zahl der aktuell Erkrankten bei 1479 (+131).
Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit-Zahlen statt RKI-Zahlen in Brandenburg
Eine wichtige Klarstellung in der neuen Brandenburger Corona-Verordnung: Für die Inzidenz-Werte und die Frage, ob ein Kreis oder eine Stadt über den Grenzwerten 35 oder 50 liegt, sind nicht die Zahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) maßgeblich, sondern jene des Landesamts für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit.
Noch eine Klarstellung der Gesundheitsministerin:
Wenn der Grenzwert 35 oder 50 überschritten wird, gelten die Maßnahmen für zehn Tage.
4. Erreichbarkeit des Amtes Brück
Bitte prüfen Sie, ob der persönliche Besuch dringend erforderlich ist. Ein Besuch ist derzeit grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung von Montag bis Freitag möglich.
Zur kommenden Samstagsöffnung informieren wir Sie separat.
Mit Betreten des Amtsgebäudes besteht für jede Bürgerin und jeden Bürger (ab dem vollendeten 6. Lebensjahr) bis zum Verlassen die Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die grundsätzliche Erreichbarkeit für unsere Bürgerinnen und Bürger per Telefon und E-Mail ist gegeben.
In dringenden Fällen nutzen Sie bitte die Klingel, welche sich am Haupteingang (Postkasten) links befindet.
Bitte nutzen Sie bei Bedarf auch unsere E-Mailadresse für Ihre Fragen und/oder Informationen:
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
derzeit steigen unsere Zahlen im Amt Brück leider wieder.
Bleiben Sie in jedem Fall wachsam und vorsichtig, verhalten Sie sich richtig!
Die Corona-Krise ist eindeutig noch nicht Geschichte, tragen Sie bitte dazu bei, dass sich die Entwicklungen aus dem Frühjahr nicht wiederholen.
Bleiben Sie - wann immer es geht - in gebührendem Abstand zu anderen Mitmenschen.
Schützen Sie sich und Ihre Lieben auch durch das Tragen der Mund-Nasenbedeckung.
Halten Sie sich von größeren Menschenansammlungen – wann immer es angebracht ist - fern.
Nur gemeinsam werden wir diese Krise überwinden!
Es gibt kein ICH – sondern nur ein WIR!
Bleiben Sie dran, bleiben Sie vorsichtig und vor allem: bleiben Sie gesund!
Amt Brück
Der Amtsdirektor
Bild zur Meldung: Corona-Pressemitteilung vom 22. Oktober 2020