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Regelbetrieb in Hort und ITBA ab 15. Juni 2020

12. 06. 2020
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Ab dem 15. Juni 2020 ist der Regelbetrieb im Hort und der ITBA nicht mehr beschränkt.  Somit entfällt ab dem o. g. Datum die Notbetreuung als auch die eingeschränkte Regelbetreuung. 

Weiterhin wird eine Ausnahme vom Abstandsgebot vom 1,50 m für die Kindertagesbetreuung in Kraft treten. Diese Ausnahme soll in erster Linie die Kinder sowie deren Beziehungen zu den Fachkräften betreffen. Das Abstandsgebot zwischen Fachkräften zu den Eltern ist weiterhin einzuhalten.

Mit Aufnahme des Regelbetriebes haben demnach alle Kinder gem. ihres individuellen Rechtsanspruches die Möglichkeit die Betreuung in der Einrichtung wahrzunehmen. Somit stehen den Kindern grundsätzlich die genehmigten Ansprüche in der Früh- und Spätbetreuung zu. Eine Betreuung der sonst regulären Schulzeit wird ab 15.06.2020 gemeinsam durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ITBA/ Hort – mit der jeweiligen Schule – abgesichert.

Mit der Einführung des Regelbetriebes in den Kindertagesstätten gilt ab 1. Juli 2020 auch die Elternbeitragspflicht.

Die Kinder dürfen weiterhin nur von einer Begleitperson (Eltern, Großeltern) in die Einrichtung gebracht werden. Die Zutrittsrechte werden hierbei durch die jeweiligen Einrichtungen gesondert festgelegt.

Die Aufhebung der Not- und eingeschränkten Regelbetreuung ist ein wichtiger und sehr begrüßenswerter Schritt in Richtung Normalität für Kinder und Eltern. Dennoch weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr von Ansteckungen weiterhin gegeben ist und ein erneuter Ausbruch der Corona-Infektion nicht ausgeschlossen werden kann. Daher bitten wir Sie weiterhin die geltenden Hygieneregeln einzuhalten. Zudem bitten wir Sie, Ihr Kind nur gesund in die Einrichtung zu bringen.

Zudem weisen wir darauf hin, dass durch Aufhebung der festen Gruppenkonstellationen und Abstandsregelungen die Gefahr besteht, dass bei einer Infektion die gesamte Einrichtung vorrübergehend außer Betrieb genommen werden muss.

Der Übergang in den Regelbetrieb erfolgt vorbehaltlich der vorgesehenen Beschlussfassung des Landes Brandenburg  am heutigen Tage.

 

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