21. Pressemitteilung CORONA

01. 04. 2020
0 Kommentare

### BLEIBT ZU HAUSE, BLEIBT SICHER ###

 

 

1. Verlängerung der Eindämmungsverordnung

 

Die Eindämmungsverordnung (SARS-CoV-2-EindV) wurde bis zum 19.04.2020 verlängert.

 

Das bedeutet, dass weiterhin Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen untersagt sind, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und vergleichbare Einrichtungen, Kitas und Schulen geschlossen sind und darauf zu achten ist, dass Warteschlangen vermieden werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass ein Mindestabstand zwischen Personen von 1,5 Meter und die erforderlichen Hygienestandards einhalten werden, sowie das Betreten öffentlicher Orte (öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Verkehrseinrichtungen, Grünanlagen und Parks) untersagt ist.

 

Quelle: Gesetz-und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil  II, 2020, Nr. 11,

 

 

2. Bußgeldkatalog

 

Ab sofort müssen Personen, die gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Viruserkrankung Covid-19 verstoßen, mit Bußgeldern rechnen.

Hierzu wurde durch das Land Brandenburg ein Bußgeldkatalog erstellt.

 

Beispiele für Bußgelder sind:

  • Besuch eines Spielplatzes, Freizeitbads, Fitnessstudios oder ähnlichem: 50-500€
  • Teilnahme an Veranstaltungen: 50-500€
  • Durchführung von Veranstaltungen: 500-2.500€
  • Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen (z.B. Mindestabstand von1,5 Meter) im Sinne der Verordnung: 250-2.500€
  • Betrieb einer Verkaufsstelle, die nicht gem. § 2 Abs. 2 ausgenommen ist: 1.000-10.000€

 

Wer wiederholt gegen Bestimmungen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen.

Einzusehen ist der Busgeldkatalog im Amtsblatt für Brandenburg.

 

Quelle: Amtsblatt für Brandenburg – Nr. 13,(Ausgabe S) vom 1.April  2020; Gesetz- und Verordnungsblatt Teil II, 2020, Nummer 13, vom 22.März 2020

 

 

3. Anzahl erkrankter Personen im Landkreis Potsdam-Mittelmark

 

Im Amtsgebiet Brück bleibt die Lage weiterhin unverändert - ein (1) bestätigter Infektionsfall.

 

AMT / GEMEINDE

Stand: 30.03.2020

Stand: 31.03.2020

Bad Belzig

4

4

Beelitz

2

4

Beetzsee

2

2

Brück

1

1

Groß Kreutz (Havel)

1

2

Kleinmachnow

22

26

Kloster Lehnin

2

2

Michendorf

9

10

Niemegk

2

2

Nuthetal

1

2

Schwielowsee

7

8

Seddiner See

2

3

Stahnsdorf

8

10

Teltow

17

19

Treuenbrietzen

8

8

Werder (Havel)

10

13

Wiesenburg / Mark

1

2

Wusterwitz

2

2

Ziesar

   

Summer

101

120

Quelle: Pressemeldung Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 31.03.2020.

 

 

4. Erreichbarkeit Amt und Bürgerhilfe

 

Trotz Schließung des Amtes für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter der gewohnten Nummer 033844/62-0 von

Montag-Freitag von 08-18:00 Uhr oder per E-Mail unter info@amt-brueck.de zu erreichen.

 

Die Kontakte der Hilfsnetzwerke sind unter folgendem Link zu finden: https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/5/6/2/8/2/9/uebersicht_netzwerk.pdf

 

 

Wir informieren Sie auch weiterhin fortlaufend.

Nur gemeinsam werden wir diese Krise meistern.

Es gibt kein Ich, nur ein WIR!

 

 

 

Marko Köhler

Amtsdirektor

 

 

Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzerklärung.
Sicherheitsfrage*
  _  __   _    _     ______   _    _   
 | |/ // | || | ||  /_____// | || | || 
 | ' //  | || | ||  `____ `  | || | || 
 | . \\  | \\_/ ||  /___//   | \\_/ || 
 |_|\_\\  \____//   `__ `     \____//  
 `-` --`   `---`    /_//       `---`   
                    `-`                
refresh

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.


Kommentare (0)