15. Pressemitteilung CORONA
### BLEIBT ZU HAUSE, BLEIBT SICHER ###
Antrag auf Beitragsstundung///
Beschlüsse Nr. 1 und 2 des Führungsstabes des Landkreises Potsdam-Mittelmark///
Allgemeinverfügung LK-PM///
Höhe der Infektionen im Amtsbereich Brück///
Erreichbarkeit Amt und Bürgerhilfe///
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Sie noch einmal eindringlich zu bitten, die angeordneten Maßnahmen einzuhalten. Wir wissen alle nicht, über welchen Zeitraum wir sprechen, wie lange unser berufliches aber auch privates Leben eingeschränkt sein wird. ABER: Halten Sie bitte durch! Es geht um unsere Gesundheit!
Wir müssen jetzt alle geduldig und vernünftig sein mit dem Wissen,
WIR STEHEN ERST AM ANFANG DIESER KRISE.
### BLEIBT ZU HAUSE, BLEIBT SICHER ###
1. Möglichkeit der Stundung Sozialversicherungsbeiträge für März und April
Wir erhielten gestern die Nachricht, dass es für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen und Selbstständige unter bestimmten Bedingungen möglich sei, die Beitragszahlungen für die Sozialversicherungen von den gesetzlichen Krankenkassen vorübergehend für die Monate März und April 2020 stunden lassen zu können.
Lesen Sie dazu die Pressemitteilung: GKV-Spitzenverband, Beitragsstundungen erst dann, wenn alle Hilfen genutzt sind, Berlin vom 25.03.2020.
Quellenhinweise:
Bitte denken Sie daran, dass sich die betroffenen Unternehmen bis spätestens am heutigen Donnerstag formlos unter Bezug auf die Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden müssen die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.
Auf unserer Homepage finden Sie eine Mustervorlage: Vorlage
2. Beschlüsse Nr. 1 und 2 des Führungsstabes des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Beschluss Nr. 1
Der Führungsstab hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 folgendes beschlossen:
Beschluss Nr. 2
Der Führungsstab hat in seiner Sitzung am 26.03.2020 folgendes beschlossen:
Allgemeinverfügung über das Verbot zur Betreuung von Kindern in Kindertagespflegen in eigenen Räumen von Tagespflegepersonen (zu Hause) und anderen geeigneten angemieteten Räumlichkeiten im Landkreis Potsdam-Mittelmark
Diese haben wir für Sie kurz zusammengefasst: (Auszug)
1. Untersagung der Betreuung von Kindern in Kindertagespflegen
Die Betreuung von Kindern in den o.g. Räumlichkeiten wird mit Wirkung vom 26.3.2020 bis zum 19.04.2020 untersagt. Die Untersagung gilt für alle, die nach §43 SGB VIII eine Erlaubnis zur Betreuung von bis zu 5 fremden Kindern haben.
1.1 Ausnahmen von der Betreuungsuntersagung
In Ansehung des Grundsatzes, werden Ausnahmen gestattet, dass für Kinder deren Personensorgeberechtigte in kritischen Infrastrukturbereichen tätig sind, die Betreuung weiter stattfindet.
1.2 Voraussetzung für die Notfallbetreuung
Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigten oder Alleinerziehenden die Inhaber des Sorgerechts sind, in kritischen Infrastrukturen tätig sind und keine häusliche Betreuung organisieren können.
1.3 Praktische Umsetzung
Für die Notbetreuung gelten die abgeschlossenen Betreuungsverträge weiter.
Anträge zur Notbetreuung finden sie unter: Antragformular
Diese sind an den Landkreis Potsdam-Mittelmark Fachdienst Finanzhilfen für Familien, schriftlich oder per Mail zu richten (Finanzhilfen@Potsdam-Mittelmark.de)
2. Untersagung der Betreuung von Kindern Tagespflegepersonen die einer Risikogruppe zuzurechnen sind
Tagespflegepersonen die einer Risikogruppe zuzurechnen sind wird die Betreuung untersagt.
2.1 Praktische Umsetzung
Für die Notfallbetreuung der Kinder dieser Tagespflegepersonen erfolgt in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung (Kitas) bei kommunalen oder freien Trägern. Diese Träger werden vom Landkreis informiert.
Die originale Allgemeinverfügung finden Sie auf der Homepage des Amtes Brück unter: Allgemeinverfügung des LK PM
4. Höhe der bestätigten Corona Fälle im Amtsgebiet Brück – weiterhin 1 bestätigter Infektionsfall bekannt (Stand 25.03.2020, 17:45 Uhr)
Die Höhe der bestätigten Corona Fälle im Amtsgebiet Brück liegt nach Aussage des Gesundheitsamtes von Potsdam-Mittelmark (25.03.2020, 17:45 Uhr) weiterhin bei einem Infektionsfall.
Bitte halten Sie weiter alle empfohlenen Hygienemaßnahmen und Regelungen ein.
Schützt eure Mitmenschen! Haltet Abstand!
Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark entnehmen Sie bitte den Informationen des Gesundheitsamtes.
5. Erreichbarkeit Amt und Bürgerhilfe
Trotz Schließung des Amtes für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter der gewohnten Nummer 033844/62-0 von
Montag-Freitag von 08-18:00 Uhr oder per E-Mail unter info@amt-brueck.de zu erreichen.
Die Hilfsnetzwerke sind wie folgt erreichbar:
- “Brück Hilft 2.0“ 033844 62-0 täglich Mo. – Fr. von 08:00Uhr – 18:00Uhr
- Hilfsnetzwerk der Gemeinde Golzow/ Planebruch: 033835/60610 (täglich von 8.00 bis 20.00Uhr)
- Hilfsnetzwerk Gemeinde Linthe ist unter 0170/8316177 oder 0175/9377021 erreichbar.
- Hilfsnetzwerk der Gemeinde Borkheide ist unter 033845/ 40354 erreichbar
- Aktion CORINNA für Borkwalder ist unter 033845/ 901932 von 10-12 und von 15-17 Uhr erreichbar.
Sie können sich aber natürlich auch an das Amt Brück (033844/62-0) wenden. Wir leiten Ihre Unterstützungsanfragen an das jeweilige Netzwerk weiter.
Wir informieren Sie auch weiterhin fortlaufend.
Nur gemeinsam werden wir diese Krise meistern.
Es gibt kein Ich, nur ein WIR!
gez. Marko Köhler
Amtsdirektor