13. Pressemittelung CORONA

24. 03. 2020
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### BLEIBT ZU HAUSE, BLEIBT SICHER ###

1. Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“

(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Bundesministerium der Finanzen)

 

Es gibt erheblichen Bedarf für unbürokratische Soforthilfe zugunsten von Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständigen und Angehörigen der Freien Berufe, die in der Regel keine Kredite erhalten und über keine Sicherheiten oder weitere Einnahmen verfügen.

 

Eckpunkte des Soforthilfe-Programms:

 

Finanzielle Soforthilfe (steuerbare Zuschüsse) für Kleinstunternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe bis zu 10 Beschäftigten.

o Bis 9.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

o Bis 15.000€ Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

 

  • Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.
  • Ziel: Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen, u.a. durch laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten u.ä (auch komplementär zu den Länderprogrammen)
  • Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
  • Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.
  • Technische Daten: Mittelbereitsstellung durch den Bund (Einzelplan 60); Bewirtschaftung durch BMWi, Bewilligung (Bearbeitung der Anträge, Auszahlung und ggfs. Rückforderung der Mittel durch Länder/Kommunen; Rechtsgrundlage: Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020. Kumulierung mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, aber auch mit bestehenden de-

Minimis Beihilfen grundsätzlich möglich. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen. Bei der Steuerveranlagung für die Einkommens - oder Körper-schaftsteuer im kommenden Jahr wird dieser Zuschuss gewinnwirksam berück-sichtigt.

  • Programmvolumen: bis zu 50 Mrd. € bei maximaler Ausschöpfung von 3 Mio. Selbständigen und Kleinstunternehmen über 3+2 Monate. Nicht verwendete Haushaltsmittel fließen in den Haushalt zurück.

 

Quelle: Gemeinsame Presseerklärung Bundesministerium für Wirtschaft und Energie  und Bundesministerium der Finanzen vom 23.03.2020

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2020/20200323-50-millarden-euro-soforthilfen-fuer-kleine-unternehmen-auf-den-weg-gebracht.html

 

2. Höhe der bestätigten Corona Fälle im Amtsgebiet Brück – weiterhin 1 bestätigter Infektionsfall bekannt

Aktueller Stand 23.03.2020,18:00 Uhr

Die Höhe der bestätigten Corona Fälle im Amtsgebiet Brück liegt nach Aussage des Gesundheitsamtes von Potsdam-Mittelmark (23.03.2020, 18:00 Uhr) weiterhin bei einem Infektionsfall.

Bitte halten Sie weiter alle empfohlenen Hygienemaßnahmen und Regelungen ein.

Schützt eure Mitmenschen! Haltet Abstand!

Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark entnehmen Sie bitte den Informationen des Gesundheitsamtes.

3. Höhe der bestätigten Corona-Fälle im Landkreis Potsdam-Mittelmark

Dem Krisenstab des Landkreises sind bisher 40 bestätigte Corona-Fälle (24.03.2020,) bekannt. Die meisten Fälle sind im Raum Teltow, Stahnsdorf und Kleinmachnow zu verzeichnen. Eine der infizierten Personen muss bisher stationär betreut werden. 126 Personen befinden sich in häuslicher Quarantäne.
Die Zahl der Verdachtsfälle ist weiter gestiegen und beträgt inzwischen 421 Personen.

Quelle: Homepage Landkreis Potsdam-Mittelmark vom 24.03.2020 13:32 Uhr

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/aktuelles-termine/neues-aus-dem-landkreis/aktuelles/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=886&cHash=210c04036e2c7639dedc03c272700cd1

 

4. Erreichbarkeit Amt und Bürgerhilfe

 

Trotz Schließung des Amtes für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter der gewohnten Nummer 033844/62-0 von

Montag-Freitag von 08-18:00 Uhr oder per E-Mail unter info@amt-brueck.de zu erreichen.

 

Die Hilfsnetzwerke sind wie folgt erreichbar:

->“Brück Hilft 2.0“ 033844 62-0 täglich Mo. – Fr. von 08:00Uhr – 18:00Uhr

->Hilfsnetzwerk der Gemeinde Golzow/ Planebruch: 033835/60610 (täglich von 8.00 bis 20.00Uhr)

->Hilfsnetzwerk Gemeinde Linthe ist unter 0170/8316177 oder 0175/9377021 erreichbar.

->Hilfsnetzwerk der Gemeinde Borkheide ist unter 033845/ 40354 erreichbar

->Aktion CORINNA für Borkwalder ist unter 033845/ 901932 von 10-12 und von 15-17 Uhr erreichbar.

 

Sie können sich aber natürlich auch an das Amt Brück (033844/62-0) wenden. Wir leiten Ihre Unterstützungsanfragen an das jeweilige Netzwerk weiter.

 

Bitte haben Sie für die eingeleiteten Maßnahmen Verständnis.

Aber Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Wir informieren Sie auch weiterhin fortlaufend.

Nur gemeinsam werden wir diese Krise meistern.

 

Es gibt kein ICH, nur ein WIR!

 

 

gez. Marko Köhler

Amtsdirektor

 

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