6. Pressemitteilung CORONA

18. 03. 2020
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1. Weitere Einschränkungen im öffentlichen Leben veranlasst

 

 

 

Das öffentliche Leben im Land Brandenburg wird zur Eindämmung des Corona-Virus vorerst bis zum 19.04.2020 weiter eingeschränkt

Neben den bekannten Einschränkungen im Kita- und Schulbereich treten ab dem 18.03.2020 weitere durch Rechtsverordnung des Landes Brandenburg (Landesrecht Brandenburg) angeordnete Festlegungen in Kraft:

 

  • Verbot von Veranstaltungen ab 50 Teilnehmenden. Wenn sich weniger als 50 Menschen zusammenfinden, gelten genaue Vorgaben über Anwesenheitslisten. Beispielsweise fallen Gottesdienste unter diese Regelung.
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels schließen für den Publikumsverkehr. Ausnahmen gelten für den Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser (auch Optiker), Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und den Großhandel. Für all diese Bereiche wird das Sonntagsverkaufsverbot für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung (bis 19. April) aufgehoben. Sie können demnach sonntags von 12.00 bis 18.00 Uhr öffnen.
  • geschlossen werden auch Diskotheken, Messen, Ausstellungen, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken u.ä. Unternehmen, Prostitutionsstätten sowie Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, Jahrmärkte, Freizeit- und Tierparks, Spielplätze, Anbieter von Freizeitaktivitäten und ähnliche Einrichtungen.
  • Auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Tanzstudios ist untersagt. In besonderen Ausnahmefällen können vor Ort Ausnahmen gewährt werden
  • Ferner sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen verboten.
  • Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen und Hospizen dürfen keinen Besuch empfangen. Ausnahme: Kinder unter 16 Jahren und Schwerstkranke dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Menschen mit Atemwegsinfektionen.

 

  • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen u.ä. Wohnformen dürfen einmal am Tag von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen, allerdings nicht von Kindern unter 16 Jahren oder Menschen mit Atemwegserkrankungen.

 

Quelle: Pressemitteilung Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Kabinett beschließt Rechtsverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie, vom 17.03.2020.

 

2. Bisher gültige Festlegungen im Amt Brück

 

Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren wurde die Durchführung jeglicher Veranstaltungen der Kinder- und Jugendfeuerwehren untersagt.

 

Seit 14.03.2020 gilt darüber hinaus:

Dienstabende, Versammlungen und Ähnliches der Einsatzabteilungen sowie der persönliche Kontakt  unter den Wehren außerhalb von Einsätzen sind zu unterlassen.

Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft zwingend notwendige Tätigkeiten sind unter Beachtung der notwendigen Vorsicht mit so wenig Personal wie möglich durchzuführen.

Bei Einsätzen der Feuerwehr ist besondere Vorsicht geboten.

 

Seit 16.03.2020 gilt:

 

Nutzungsverbot aller öffentlichen Einrichtungen (Gemeindehäuser, Turnhallen, Kitas, Schulen, Sportplätze, Freibäder) für nicht behördliche oder nicht schulische Zwecke bis auf weiteres. Selbstverständlich ist das Betreten der Gebäude im Rahmen der Notbetreuung gestattet.

 

Vom 16.03.2020 bis einschließlich 19. April 2020 werden alle öffentlichen Veranstaltungen abgesagt. Es erfolgt eine rechtzeitige Prüfung, ob eine Verlängerung des Zeitraumes notwendig ist.

 

Die Bibliothek bleibt weiterhin offen, wird aber für den offenen Bürger- und Kundenverkehr gesperrt.

 

Für die Arbeit der politischen Gremien gilt:

Die Entscheidung zur Durchführung der Sitzungen erfolgt nach tagaktueller Bewertung der  Entwicklung.

Bitte verfolgen Sie unsere Veröffentlichungen.

 

Es gilt eine Sperrung aller öffentlichen Spielplätze.

 

3. Einzug der Kita-Elternbeiträge wird für April gestoppt

 

Für das Amt Brück gilt inhaltlich die Presseerklärung der Kreisarbeitsgemeinschaft. Das Nichteinfordern der Beiträge für den Monat April gilt für jede Familie mit Betreuungsplatz in den kommunalen Einrichtungen der Gemeinden des Amtes Brück. Über die konkrete Vorgehensweise werden Sie informiert.

 

In ihrer gemeinsamen Beratung mit dem Landkreis Potsdam – Mittelmark am 17.03.2020 haben sich heute die Bürgermeister und Amtsdirektoren der kreisangehörigen Gemeinden zu einem gemeinsamen Vorgehen in Bezug auf die Erhebung der Kitaelternbeiträge während der Notbetreuung im Rahmen der Corona Virus Krise entschieden.

 

  • Im Ergebnis werden alle Kommunen für den Monat April vorerst keine Beiträge einfordern.

 

Die Kreisarbeitsgemeinschaft hat die Frage zur Erhebung der Elternbeiträge während der Notversorgung an die übergeordneten Behörden gestellt, um zu ermitteln, wie mit der Problematik umgegangen wird. Ziel der Kreisarbeitsgemeinschaft ist es ein einheitliches Handeln im Land Brandenburg zu erreichen.

Wenn es eine rechtskräftige Lösung für die Berechnung der Elternbeiträge in Anbetracht der derzeitigen Notbetreuung gibt, werden wir diese im Nachhinein umsetzen und dann ermitteln, wer wieviel zu zahlen hat.

 

Hierzu beachten Sie bitte die Presseerklärung der Kreisarbeitsgemeinschaft der Bürgermeister und Amtsdirektoren des Landkreises Potsdam-Mittelmark.

 

 

4. Höhe der bestätigten Corona Fälle im Amt Brück - 1 bestätigter Infektionsfall bekannt

(Stand 18.03.2020, 09:00 Uhr)

Im Amt Brück ist laut Gesundheitsamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark weiterhin 1 bestätigter Infektionsfall bekannt.

Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen im Landkreis Potsdam-Mittelmark entnehmen Sie bitte den Informationen des Gesundheitsamtes.

 

 

5. Erreichbarkeit Amt und Bürgerhilfe

 

Trotz Schließung des Amtes für den offenen Bürger- und Kundenverkehr sind wir selbstverständlich unter der gewohnten Nummer 033844/62-0 von

Montag-Freitag von 08-18:00 Uhr oder

per E-Mail unter info@amt-brueck.de zu erreichen.

 

Unter der oben genannten Telefonnummer nehmen wir auch die Unterstützungsanfragen von in Mobilität eingeschränkten Personen oder in Quarantäne lebenden Bürgern entgegen und leiten diese an das ehrenamtliche Netzwerk weiter.

 

 

Gleichzeitig möchten wir alle Einwohner unserer Gemeinden dazu aufrufen, Ruhe und Besonnenheit zu bewahren. In diesen Zeiten ist es wichtig, Panikmache entgegenzusteuern. Nur gemeinsam werden wir diese Krise meistern.

 

 

Bitte haben Sie für die eingeleiteten Maßnahmen Verständnis.

Aber Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Wir informieren Sie auch weiterhin fortlaufend.

 

 

gez.Marko Köhler

Amtsdirektor

Pressekontakt:

Amt Brück

Kristin Brauns

Ernst-Thälmann-Str. 59

14822 Brück,

Tel: 033844/ 62 159

k.brauns@amt-brueck.de

 

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