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Interessenbekundungsverfahren soziale Arbeit

26. 11. 2018
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Interessenbekundungsverfahren für einen freien Träger der Jugendhilfe / Wohlfahrtspflege in der Gemeinde Golzow

 

Beschreibung der Gemeinde und den vorhandenen Gegebenheiten vor Ort

 

In der Gemeinde Golzow leben derzeit ca. 1.300 Einwohner, davon 194 Kinder und Jugendliche  im Alter von 0-18 Jahre und 347 Senioren ab 65 Jahre.

Es gibt zehn Vereine in Golzow u.a.;  Sportverein, Karnevalsverein,  Kitaförderverein usw..

Die Gemeinde Golzow hat eine kleine Grundschule mit ca. 120 Kindern  und bietet  eine Nachmittagsbetreuung (Hort) für Kinder bis zur 4.Klasse an. Weiterhin gibt es in Golzow eine Kita mit einer Platzkapazität von 65 Kindern. Beide Einrichtungen sind sehr gut ausgelastet.

Für die Grundschule hat die Gemeinde Golzow eine halbe Stelle „Soziale Arbeit an Schule“ über das „610“- Stellenprogramm des Landes Brandenburg  beantragt bisher leider noch nicht genehmigt bekommen. Weiterhin ist es der Gemeinde möglich auf    450 € Basis jemanden für einige Stunden in der Woche,  für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einzustellen.

 

Mit dem Beschluss der Gemeindevertretersitzung vom 21.08.2018 hat sich die Gemeinde Golzow dafür ausgesprochen, das Verfahren für einen freien Träger für die Betreibung zweier Objekte zu beauftragen mit der Zielsetzung einer Gesamtkonzeption für die Kinder, Jugendarbeit und im Idealfall auch für die Seniorenarbeit (Mehrgenerationengedanke).

 

Planungshintergrund

 

Bei einer Kinder – und Jugendkonferenz entstand bei den jugendlichen Teilnehmern der Wunsch nach einem eigenen, neuen  Jugendraum. In der Gemeindevertretung trafen die Jugendlichen auf offene Ohren und es wurde sehr schnell ein geeignetes Objekt gefunden.

Das sanierungsbedürftige Gebäude befindet sich auf einem Gelände, auf dem schon seit mehr als 25 Jahren ein „Altenhof“ von dem Diakonissenhaus Lehnin betrieben wurde, Ende 2018 läuft der Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem  Diakonissenhaus  aus. Der Pachtvertrag wird von Seiten des Diakonissenhauses nicht mehr verlängert. Anfang diesen Jahres ist der letzte Mieter aus dem sogenannte „Altenhof“ ausgezogen, da die Wohnbedingungen (Treppenhaus ohne Lift)  nicht altersgerecht sind.

 

Beschreibung und Lage der vorhandenen Gebäude

 

Das erste Gebäude der sogenannte „Altenhof“ in der Bergstraße 15, verfügt über insgesamt vier Wohnungen, die Skizzen der Wohnungen befinden sich im Anhang.

  • Zwei Wohnungen mit jeweils zwei Zimmern, sowie Küche, Bad und Flur, Größe 57 m.
  • Zwei Wohnungen mit jeweils einem Zimmer, Küche, Bad, Flur und 2 Abstellräumen, Größe zwischen 25 und 34 m².

 

 

Nach einer Sanierung der Wohnungen ist durchaus vorstellbar, dass Wohnprojekte, in welcher Form auch immer, möglich sind. Diese Sanierungsarbeiten müssen vom Träger umgesetzt werden.

 

Das andere Gebäude, ein Flachbau, ist seit einigen Jahren nicht mehr bewohnt. Dieser Flachbau soll für die Kinder- und Jugendarbeit, vorstellbar ist auch, das mit verschiedenen Gruppen (Senioren, Familien) gearbeitet werden kann, da es in dem Gebäude zwei separate Eingänge und somit Nutzungsbereiche gibt.

Ein Investor ist bereit, Gelder für die Sanierung dieses Hauses zur Verfügung zu stellen.

 

Da sich beide Objekte auf einem Gelände befinden, liegt die Idee nahe, hier einen Betreiber für beide Objekte zu suchen, der ein Gesamtkonzept erarbeitet und dieses der Gemeinde unterbreitet.

 

 

 

Was wünschen sich die Gemeinde und die Verwaltung von dem Träger?

 

 

  • Erfahrungen in der Jugendarbeit und in der generationsübergreifende Arbeit, ggf. auch in der Arbeit mit Senioren
  • Beratungsangebote für Senioren und pflegenden Angehörigen (nicht zwingend notwendig)
  • Konzept für eine Betreibung beider Objekte (evtl. in Anlehnung an ein Familienzentrum oder Mehrgenerationenhaus)
  • enge, verlässlichen und partnerschaftliche  Zusammenarbeit mit den Trägern und Institutionen im Amt Brück
  • personelle Abdeckung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit (nicht täglich Arbeit in der Einrichtung erforderlich aber die Bedarfe der Kinder und Jugendlichen sollten erkannt und abgedeckt werden)
  • enge Zusammenarbeit des Trägers mit der Verwaltung und der Jugendarbeit des Amtes Brück
  • Projektarbeit mit den Kindern und Jugendlichen (z.B. jugendkulturelle Angebote…)

 

 

 

Was bieten die Gemeinde und die Verwaltung dem Träger ?

 

 

  • ein Grundstück  606 m² auf dem 2 Gebäude stehen (ein 2 stöckiges Wohnhaus und ein Flachbau)
  • eine Gemeindevertretung,  die für ihre Kinder, Jugendlichen und Senioren etwas erreichen möchte
  • ein privater Sponsor, der einen Teil der Sanierung des Jugendraumes finanziert
  • Unterstützung bei der Suche nach Förderungen durch die Verwaltung

 

 

 

 

 

Bewerbung

 

Der Aufruf richtet sich an anerkannte freie Träger Jugendhilfe/Wohlfahrtspflege  mit Erfahrungen in der Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit  und an freie Träger der Sozialen Arbeit /und Arbeit mit Menschen mit Beeinträchtigungen und/ oder Senioren

Die Umsetzungsphase für das Konzept ist im Zeitraum des Jahres 2019 avisiert.

 

Der Interessenbekundung  beizufügen sind:

  • ein Kosten und Finanzierungsplan
  • Darstellung bisheriger Aktivitäten und Erfahrungen in der Jugendarbeit  und Jugendsozialarbeit  und ggf. Erfahrungen in der Arbeit mit Senioren  bzw. generationenübergreifende Arbeit
  • Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag, Anerkennungsnachweis und Nachweis der Gemeinnützigkeit ( aktueller Freistellungsbescheid des Finanzamtes)
  • Interessenbekundungen sind schriftlich und mit vollständigen Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift Bewerbung „Trägerschaft Bergstraße 15“ Amt Brück, Gemeinde Golzow; Ernst-Thälmann-Str. 59; 14822 Brück
  • Abgabefrist  bis zum 15. März 2019 verlängert

 

Für Besichtigungstermine im Vorfeld und ggf. Fragen melden Sie sich bitte unter 033844/62111 (Herrn Nissen)  oder 033844/62155 (Frau Hanack).

Nach erfolgter Interessenbekundung wird es eine Vorstellung des Trägers und des Konzeptes in der Gemeindevertretersitzung geben.

 

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