Steuern/ Abgaben: Fälligkeiten zum 15.08.2023 beachten!

31. 07. 2023
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Bitte beachten Sie die in Ihrem Abgabenbescheid des Amtes Brück angegebenen Fälligkeiten und zahlen Sie den zum 15.08.2023 fälligen Betrag für die Grundsteuer unter Angabe Ihres Kassenzeichens auf eines der genannten Konten ein.

 

Wenn Sie zukünftig die Abbuchung von Ihrem Konto wünschen, füllen Sie bitte das Einzugsermächtigungsformular vollständig aus und senden dieses unterschrieben und im Original an die Amtsverwaltung Brück zurück. Das Formular finden Sie unter unten stehenden Link.

 

Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der fällige Betrag automatisch von Ihrem Konto abgebucht.

 

Symbolbild

©  Pixabay

 

Bild zur Meldung: Steuern/ Abgaben: Fälligkeiten zum 15.08.2023 beachten!


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